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§ 32
Verwilligung eines Beitrags an das Kolleg der Schulbrüder
Illertissen /Bayern.
Das dem Vorsitzenden zugeleitete Beitragsgesuch des Kollegs der
Schulbrüder in Illertissen wird dem Kreisrat_bekanntgegeben. Der Vor
sitzende gibt die Namen und den Wohnort der im Kreis Biberach ; '.wohn
haften Schüler des Kollegs der Schulbrüder bekannt und stellt dazu
fest, daß in diesem Schulinternat vorwiegend Schüler aus Landgemeinden
untergebracht sind , die ohne eine solche Einrichtung kaum Gelegenheit
hätten, höhere Schulen zu besuchen. Es wird darüDer beraten, ob x^r
die 39 aus dem Kreis Biberach stammenden Schüler ein Einzelbeitrag
von 75 DM je Schüler ähnlich dem Vorgehen gegenüber dem Missions
haus St. Johann und dem Salvatorkolleg in Bad Wurzach oder ob wiederum
ein Pauschbeitrag von 2 000 DM wie im vergangenen Jahr gewänrt werden
solle. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang noch darauf hin,
daß im Haushaltsplan Mittel hiefür nicht mehr frei sind, es sich also
im Falle eines positiven Beschlusses um eine überplanmässige Ausgabe
handle, die besonders genehmigt werden müsse.
Es wird
beschlossen,
1) dem Kolleg der Schulbrüder in Illertissen nochmals einen einmaligen
Beitrag von 2 000 DM zu bewilligen,
2) die überplanmässigen Ausgaben unter Abdeckung aus 1ers bärkungs-
mitteln zu genehmigen.
§ 33
Verlesung der Niederschrift.
Die Niederschrift über die Beratungen des Kreisrats am 23.7.1955
wird bekanntgegeben. Der Kreisrat nimmt hievon
ohne Einwendungen Kenntnis.