Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 1 
Vergabe der Straßenbauarbeiten an der Landstraße II. Ordnung 
z wischen Biberach und Einmündung in die Bundess traße Nr. 312 
TÄng e rmühlewe g 
Der Vorsitzende verweist einleitend auf den in dieser Sache ge 
troffenen Kreisratsbeschluß vom 8. Oktober 1933, wonach die Straßen 
bauarbeiten an der Landstraße IJ. Ordnung Angermühleweg einstimmig 
der Biberacher Birma Grüner zum Angebotspreis von 209 643,— DM über 
tragen wurden. Zwischenzeitlich hat'sich der Fachverband Bau in 
Stuttgart telefonisch und schriftlich an den Kreisverband in dieser 
Sache gewandt. Das Schreiben dieses Fachverbandes vom 12. Oktober 1955 
wird im Wortlaut bekanntgegeben. Dieser Fachverband sieht in dem ge 
troffenen Vergabebeschluß einen so erheblichen Verstoß gegen die Ver 
dingungsordnung, deren Verbindlichkeit bestehe, daß sich der,Fachver— 
band im Falle der Aufrechterhaltung dieses Beschlusses genötigt sehe, 
gewisse Folgerungen gegenüber dem Kreisverband Biberach zu ziehen. 
Weiter wird ein Einschreibebrief des Straßenbauamts Riedlingen zu 
dieser Sache im Wortlaut verlesen. Jn diesem Schreiben führt das 
Straßenbauamt eingehend die Gründe auf, die eine Vergabeentscheidung 
zu Gunsten der Firma Grüner unmöglich machen. Ferner werden dem Kreis— 
rat das Submissionsergebnis vom 23- August 1955, sowie alle inzwischen 
angefallenen sonstigen Schreiben in Beziehung zur Stadt Biberach, zum 
Straßenbauamt Riedlingen und zur Firma Grüner bekanntgegeben. Ebenso 
der Wunsch des Gemeinderats, die Firma Grüner zu berücksichtigen. 
Nach Bekanntgabe der gesamten Vorgänge und Zusammenhänge teilt 
der Vorsitzende mit, daß er gegen den Vergabebeschluß vom ,8. Oktober 
1955 nunmehr rechtliche Bedenken geltend mache und er gemäß § 37 
Abs. 3 der Kreisordnung den getroffenen Beschluß als Vorsitzender 
beanstande. 
Stellvertretendes Mitglied Frommer eröffnet die Debatte und ist 
der Auffassung, daß ein einstimmig getroffener Kreisratsbeschluß 
beachtet werden müsse. Die letzte Entscheidung in dieser Sache stehe 
seiner Meinung nach nur dem Bauherrn, der auch die Mittel bereit- 
steile, zu und nicht anderen Einrichtungen. Andererseits sei er aber 
der Meinung, daß man aus der Sache herauskommen müsse und schl<-g 
deshalb vor, zunächst die Firma, die den Auftrag erhalten,soll, zu 
bestimmen und anschließend den Preis ohne Rücksicht auf die einge 
gangenen Angebote festzulegen. Mitglied Schilling ist dagegen der 
Auffassung, daß es sich bei der Angebotsberichtigung der Firma Gruner 
einwandfrei um ein Nachgebot nach der Submission handle, das seiner 
Meinung nach gemäß der Verdingungsordnung und der,bei Großauftragen 
allgemein üblichen Handhabung keinesfalls berücksichtigt werden könne. 
Eine Auftragserteilung an die Firma Grüner auf der bis jetzt vorge 
sehenen Basis sei ausgeschlossen, weil es sich ohne Zweifel um einen 
eklatanten Verstoß gegen Treue und Glauben gegenüber den sonstigen 
Bewerbern handle. -Im übrigen seien für ihn die auf getretenen erheb 
liehen Kalkulationsfehler der Fürma Grüner ein gewisser Hinweis da-
	        
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