4
für, daß diese Firma eben noch keine besonderen Erfahrungen auf diesem
Gebiet habe. Mitglied Dobler ist der Meinung, daß man die seitherigen
Gründe,, die den Kreisrat zu seiner letzten Entscheidung geführt haben,
anerkennen müsse. Der Kreisrat habe bis jetzt die Absicht gehabt,
möglichst billig zu vergeben und den Auftrag einer einheimischen Firma
zu geben, zumal man damit rechnen könne, daß diese Firma trotz ge
ringer Erfahrungen im Straßenbau sich die erdenklichste Mühe geben
werde, vor den Toren Biberachs eine einwandfreie Arbeit zu liefern.
Jm übrigen hält Mitglied Dobler eine nochmalige Erörterung und Prüfung
der Angelegenheit für notwendig.
Jn diesem Zusammenhang trägt der Vorsitzende nochmals die
Gründe vor, die den Kreisrat zu seinem Beschluß vom 8. Oktober 1955
veranlaßt haben und informiert dabei gleichzeitig die in der letzten
Sitzung bei der Behandlung des Beratungsgegenstandes nicht anwesend
gewesenen Mitglieder.
Mitglied Handgretinger stellt fest, daß er an sich grund
sätzlich gegen Abgebote sei, andererseits solle und müsse man dem
Wunsche der Stadt Biberach entgegenkommen. Unter den jetzt gegebenen
Umständen könne er nicht mehr für eine Auftragserteilung an die Firma
Grüner zum Abgebotspreis, sondern nur noch zum früheren ^Angebotspreis
stimmen, auch wenn dadurch eine Verteuerung von etwas mehr als 15 000 I
entstünde. Er unterbreitet als Vorschlag, den Auftrag der Firma Grüner
zum alten Angebotspreis zu übertragen und der Stadt Biberach bei der
Kostenverteilung die Mehrkosten aufzurechnen. Für den Fall, daß das
St-raßenbauamt die Bauleitung bei einer Vergabe an die Firma Grüner
ablehne, schlage er vor, durch Krei.sratsbeschluß den Kreisverbandsange'
stellten Dipl.Ingenieur Löffelhardt zu beauftragen. Gegen ein solches
Verfahren wendet sich Kreisamtsrat Rack, da man Löffelhardt nicht zu-
muten könne, gegen das Straßenbauamt zu handeln. Gleichzeitig geht er
auf das Problem der Preisberichtigung bei Angeboten ein und führt aus,
daß die Verdingungsordnung Preisabgebote bei Einzelpreisen nicht zu-
lsv-e, falls es sich nicht um offensichtliche Rechnungsfehler oder um
irrtümlich angegebene Massen handelt.
Bei der weiteren Beratung kommt immer wieder zum Ausdruck,
daß man an sich nur dem Wunsche der Stadt Biberach bei dieser Vergabe
Rechnung tragen wolle. Demgegenüber führt Regierungsrat Gerber aus,
daß er nicht glaube, daß dem Gemeinderat alle Einzelheiten in dieser
Sache,bekannt gewesen seien, wie dies jetzt, im Kreisrat der Fall sei.
Mitglied Harsch führt dazu aus, daß man den jetzt eingeschlagenen Weg
nicht mehr folgen könne; man weiche vom zulässigen geraden Weg ab.
Als Folge davon befürchte er, daß" leistungsfähige solide Firmen künftig
von einer Angebotsabgabe überhaupt Abstand nehmen. Außerdem könne man
den Dipl. -Ing. Löffelhardt von Seiten des Kreis verbände für diese Auf
gabe allein nicht abordnen, da dadurch die übrigen Straßenbausteilen
des Kreisverbands erheblich beeinträchtigt würden. Er schlägt daher
vor, diesen Bauauftrag der Stadt Biberach zur Durchführung zu über
lassen, wobei der Kreisverband sich mit dem kleineren Bauaufwand an
den Kosten im Abrechnungsverfahren beteilige.
Jm weiteren Verlauf der Sitzung werden die sonstigen in diesem
Zusammenhang noch stehenden Probleme erörtert. Zur Frage der Auftrags
erteilung durch die Stadt Biberach wäre an sich notwendig, die Auf
fassung von Bürgermeister Leger zu kennen, der aber nicht erreichbar