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sei. Nach kurzer Beratung beschließt der Kreisrat, die Sitzung zu
unterbrechen und zu versuchen, Bürgermeister Leger, der sich für die
heutige Sitzung entschuldigt hat, zu erreichen.
Bis Beratung wird nach dieser Unterbrechung wieder,aufgenommen;
Bürgermeister Leger konnte nicht erreicht werden. Mitglied Dobler,
bringt im weiteren Verlauf der Debatte zum Ausdruck, daß man an sich
keine Ursache habe, sich vom seitherigen Beschluß abzuwenden, auch
wenn zugegebenermaßen ein gewisser Schönheitsfehler vorliege. Br
habe ausserdem den Eindruck, daß der Firma Schulz vermutlich von
Seiten des Straßenbauamts gewisse Versprechungen gemacht worden
seien. Mitglied Frommer weist in diesem Zusammenhang daraufhin,daß
nach seiner Information die Firma Schulz im Ausschuß des Verbands
Bauwirtschaft vertreten sei, man solle aber Komplikationen vermeiden
und den sauberen Weg gehen, indem man der Firma Grüner aen Auftrag
zum ursprünglichen Angebotspreis von rund 224 000.- DM,erteile; er
verbürge sich dafür, daß der Kreisverband sich damit nichts ver
schenke. Kreisamtsrat Rack wendet dagegen ein, daß nach seinen
Feststellungen Baurat Walker sicherlich der Firma Schulz keinerlei
Zusagen gemacht habe. Er bittet, bei einer Vergehe an die einhei
mische Firma Grüner, die an vierter Stelle liege,,auch zu bedenken,
daß sich auch die einheimische Firma Einsiedler mit einem.an
günstigster Stelle liegenden Angebot um den Auftrag bemühe. Man könne
nicht sagen, die einheimische Firma Einsiedler,mit Straßenbauer
fahrung sei unfähiger als die teuerere einheimische ifirma ohne ,
Straßenbauerfahrung. Es bestünde durchaus die Gefahr, daß bei einer
solchen Entscheidung Ermessensmißbrauch geltend gemacht werde, nr
mache daher auf die möglicherweise auftretenden Haftungsfolgen auf
merksam.
Nach mehrstündiger Beratung faßt der Vorsitzende , die,,Über
legungen des Kreisrats, die gemachten Vorschläge und Anträge zu
sammen. Aus der gegebenen Situation kommt der Kreisr-^t zu dem
Beschluss,
der Stadt Biberach die Entscheidung über folgende drei Alternativ
möglichkeiten zu überlassen:
1) Bei dem voranschlagsmäßigen Kostenverhältnis von 180 000.— DM
der Stadt und 70 000.— DM des Kreises ist es verständlich,
daß die Stadt Biberach entscheidenden Einfluß auf die Durch
führung der Arbeiten nehmen will. Es soll deshalb vereinbart
werden,' da ß der Ausbau der Landstraße II. Ordnung Nr. 51 durch
die Stadt Biberach unter deren Regie und Verantwortung erfolgt.
Der Kreis ersetzt der Stadt Biberach den Aufwand, der üblicher
weise für den eigenen Ausbau entstanden wäre (1t. Kostenvoran-^
schlag 70 000. DM). Eine etwaige Mitwirkung des Straßenbauamts
Riedlingen bleibt einer Vereinbarung der Stadt Biberach mit dem
Straßenbauamt überlassen. . „ T -u • -
Dieser Alternativs-Beschluß wird mit 7 Ja-Stimmen bei einer
Enthaltung (Mitglied Frommer) angenommen.