Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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sei. Nach kurzer Beratung beschließt der Kreisrat, die Sitzung zu 
unterbrechen und zu versuchen, Bürgermeister Leger, der sich für die 
heutige Sitzung entschuldigt hat, zu erreichen. 
Bis Beratung wird nach dieser Unterbrechung wieder,aufgenommen; 
Bürgermeister Leger konnte nicht erreicht werden. Mitglied Dobler, 
bringt im weiteren Verlauf der Debatte zum Ausdruck, daß man an sich 
keine Ursache habe, sich vom seitherigen Beschluß abzuwenden, auch 
wenn zugegebenermaßen ein gewisser Schönheitsfehler vorliege. Br 
habe ausserdem den Eindruck, daß der Firma Schulz vermutlich von 
Seiten des Straßenbauamts gewisse Versprechungen gemacht worden 
seien. Mitglied Frommer weist in diesem Zusammenhang daraufhin,daß 
nach seiner Information die Firma Schulz im Ausschuß des Verbands 
Bauwirtschaft vertreten sei, man solle aber Komplikationen vermeiden 
und den sauberen Weg gehen, indem man der Firma Grüner aen Auftrag 
zum ursprünglichen Angebotspreis von rund 224 000.- DM,erteile; er 
verbürge sich dafür, daß der Kreisverband sich damit nichts ver 
schenke. Kreisamtsrat Rack wendet dagegen ein, daß nach seinen 
Feststellungen Baurat Walker sicherlich der Firma Schulz keinerlei 
Zusagen gemacht habe. Er bittet, bei einer Vergehe an die einhei 
mische Firma Grüner, die an vierter Stelle liege,,auch zu bedenken, 
daß sich auch die einheimische Firma Einsiedler mit einem.an 
günstigster Stelle liegenden Angebot um den Auftrag bemühe. Man könne 
nicht sagen, die einheimische Firma Einsiedler,mit Straßenbauer 
fahrung sei unfähiger als die teuerere einheimische ifirma ohne , 
Straßenbauerfahrung. Es bestünde durchaus die Gefahr, daß bei einer 
solchen Entscheidung Ermessensmißbrauch geltend gemacht werde, nr 
mache daher auf die möglicherweise auftretenden Haftungsfolgen auf 
merksam. 
Nach mehrstündiger Beratung faßt der Vorsitzende , die,,Über 
legungen des Kreisrats, die gemachten Vorschläge und Anträge zu 
sammen. Aus der gegebenen Situation kommt der Kreisr-^t zu dem 
Beschluss, 
der Stadt Biberach die Entscheidung über folgende drei Alternativ 
möglichkeiten zu überlassen: 
1) Bei dem voranschlagsmäßigen Kostenverhältnis von 180 000.— DM 
der Stadt und 70 000.— DM des Kreises ist es verständlich, 
daß die Stadt Biberach entscheidenden Einfluß auf die Durch 
führung der Arbeiten nehmen will. Es soll deshalb vereinbart 
werden,' da ß der Ausbau der Landstraße II. Ordnung Nr. 51 durch 
die Stadt Biberach unter deren Regie und Verantwortung erfolgt. 
Der Kreis ersetzt der Stadt Biberach den Aufwand, der üblicher 
weise für den eigenen Ausbau entstanden wäre (1t. Kostenvoran-^ 
schlag 70 000. DM). Eine etwaige Mitwirkung des Straßenbauamts 
Riedlingen bleibt einer Vereinbarung der Stadt Biberach mit dem 
Straßenbauamt überlassen. . „ T -u • - 
Dieser Alternativs-Beschluß wird mit 7 Ja-Stimmen bei einer 
Enthaltung (Mitglied Frommer) angenommen.
	        
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