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2) Der Ausbau der Straße erfolgt einschließlich der städtischen
Sonderwünsche durch den Kreis. Hiezu wird eine Vereinbarung ge
troffen, wonach die Stadt Biberach die gegenüber einem Normalaus
bau entstehenden Mehrkosten dem Kreis zu ersetzen hat. Das kosten
voranschlagsmässige Verhältnis beträgt 70 000.— DM zu Lasten des
Kreises und 180 000.— DM zu Lasten der Stadt. Die Stadt kann
dabei die zusätzliche Bedingung stellen, daß der Auftrag an die
einheimische Firma G-rüner zu deren rechtsgültigem Angebot von
224 859,40 DM übertragen wird. Die Berücksichtigung des unzu
lässigen Nachgebots scheidet für den Kreis aus. Die Stadt über
nimmt aus dieser Zusatzbedingung die Verpflichtung, die Mehrauf
wendungen, die gegenüber einer Vergabe an die Firma Schulz in
Stuttgart nach deren Angebot in der Endabrechnung entstehen, zu
tragen und dem Kreis zu ersetzen. Sie übernimmt außerdem für dies
Vergabe die volle Verantwortung einschließlich aller etwa ent
stehenden Haftungsansprüche und kommt für die daraus etwa ent
stehenden Kosten auf.
Dieser zweite Alternativbeschluß wird mit 5 Ja-Stimmen
gegen 5 Nein-Stimmen (Schilling, Harsch, Seifert) angenommen.
5) Die Stadt überlässt die Durchführung des Ausbaues einschließlich
der städtischen Sonderwünsche dem Kreis. Hiezu wird eine Kosten
vereinbarung wegen der aus den Ausbauwünschen der Stadt Biberach
gegenüber einem Normalausbau entstehenden Mehrkosten ohne zu
sätzliche Bedingungen geschlossen. Jn diesem Fall erfolgt ohne
weiteren Beschluß Vergabe seitens des Kreises an die Firma Schulz
in Stuttgart zum Angebotspreis von 212 465.— DM.
Dieser dritte Alternativbeschluß wird mit 6 Ja-Stimmen bei
2 Enthaltungen (Dobler und Frommer) angenommen.