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§ 2
G-rund erwerb zur Erbreiterung des Weges zum Kreis
krankenhaus Ochsenhausen.
Der Zufahrtsweg zum Kreiskrankenhaus Ochsenhausen ist zu einem
erheblichen Teil kreisverbandseigen. Dieser Weg ist sehr schmal und
muß im Laufe der Zeit zwangsläufig erbreitert werden. Eine Er
breiterungsmöglichkeit besteht erst, wenn ein angrenzender Grundstücks-
streifen erworben wird. Die Verhandlungen der Verwaltung haben er
geben, daß der Grundstücksangrenzer Dr. Rögele in Ochsenhausen bereit
wäre, im gegenwärtigen Zeitpunkt einen Grundstücksstreifen mit einer
Fläche von/W - 100 qm vorbehältlich endgültiger Vermessung.durch das
Vermessungsamt abzugeben gegen einen Kaufpreis von 4. LM .je qm. uer
Kaufpreis erscheint zwar hoch für Wegzwecke, doch gibt Dr. Rögele
billiger nicht ab, da er beim Erwerb dieses Grundstücks vor etwa
1 Jahr den gleichen Preis zu bezahlen hatte.
Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird
beschlossen,
dem Grundstückskauf zuzustimmen und die Verwaltung zum Kau±Vertrags
abschluß zu ermächtigen.
§ 3
B eitrag zu r Ortsweg-Teerung in Großschafhausen.
Dem Kreisrat wird ein Gesuch des Bürgermeisteramts Großschaf
hausen über einen Beitrag zur Teerung des Ortswegs Nr. 7 vorgetragen.
Bei der Beratung kommt zum Ausdruck, daß der Kreisverband wegen
seiner eigenen großen Aufgaben gerade auch auf dem Gebiet des Straßen
wesens die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zusammenhalten müsse.
Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus könne deshalb diesem Gesuch
nicht stattgegeben werden.
Es wird
beschlossen,
das Gesuch der Gemeinde Großschafhausen abzulehnen.