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§ 2
Ausbau der Ortsdurchfahrt Äpfingen 11° Teil ;
Abbruch eines uausteiles des Gebäudeeig entümers
Dodel naus hr°° 4 in Apfingen .
Im Zusammenhang mit den Ausbauarbeiten 'für den
zweiten Teil der Ortsdurchfahrt Apfingen musste nach den
PestStellungen des Sfrassenbauamts zur Verbesserung des
nängenvisiers die Fahrbahn vor dem naus Nr° 4 des Maler
meisters Dodel ,au±geholt werden° Dadurch wird der unmittel
bare Eingang von der Strasse zu der an das Wohnhaus ange
bauten Remise dicht mehr benutzbar» Das Strassenbauamt hat
deshalb die Verlegung des Eingangs auf die Giebelseite vorge
sehen» Infolge des schlechten baulichen Zustandes der Remise
•stehen diesem Vorhaben jedoch Schwierigkeiten entgegen. Auch
erklärt der Eigentümer, dass ihm mit einer solchen Regelung
nicht ohne weiteres gedient sei ° In den Verhandlungen konnte
erreicht werden, dass Dodel einen Teil seiner Remise abbricht,
um damit zur besseren Strassenübersicht und Strassenführung
beizutragen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden vom
Strassenbauamt auf Grund eingeholter Kostenvoranschläge
auf rund Z 500.— DM geschätzt» Diese Kosten müssten Dodel
ersetzt werden.
Entsprechend den 'seitherigen Bedingungen des Kreisverbands
beim Ausbau von Ortsdurchfahrten soll die Angelegenheit von
der Gemeinde geregelt werden, wobei zu den entstehenden '
Kosten der Kreisverband einen Beitrag von 50 % verwilligen
sollte.
Nach Beratung wird
beschlossen,
der Gemeinde Äpfingen zu den Kosten für den teilweisen
Abbruch des Gebäudes Dodel in Apfingen einen Beitrag von
50 A der entstehenden Kosten, höchstens jedoch 1 750»— DM
zu verwilligen .