Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 3 
Erwerb des Gebäudes Schliesser in Attenweiler 
zur Strassenerbreiterung. 
Auf Grund des Kreisratsbeschlusses vom 8.10.1955 
wurde mit der Gemeinde Attenweiler,wegen der Übernahme des 
hälftigen Anteils an den Abbruchkosten des Wohnhauses 
Karl Schliesser in Attenweiler erneut verhandelt. Der 
Gemeinderat hat am 2Z.1O.1955 beschlossen, den hälftigen 
Anteil an den'Abbruchkosten in.Höhe von Z 000.— DM zu 
bezahlen . 
Schliesser ist bereit, sein Gebäude zu verkaufen 
gegen eine Entschädigung von voraussichtlich 6 000.— DM. 
Der Kauf de^ Gebäudes ist notwendig, um eine ordnungsmässige 
ninienführung bei dem später heranstehenden Ausbau der 
Ortsdurchfahrt Attenweiler zu erreichen. Ein Kauf zum 
gegenwärtigen Zeitpunkt ist deshalb erforderlich, weil 
das Gebäude gegenwärtig den geringsten Verkehrswert hat, 
da es stark instandsetzungsbedürftig ist. Schliesser will 
deshalb auch sein Gebäude entweder in nächster Zeit in 
erheblichem Umfang renovieren oder aber, falls das Gebäude 
aus den erwähnten Gründen auf Abbruch gekauft werden soll, 
einen Heubau erstellend Diesen Umständen verschliesst 
sich der Kreisrat bei seiner Beratung nicht. 
Es wird einstimmig 
beschlossen, 
der Gemeinde Attenweiler den Erwerb des Gebäudes Schliesser 
zu empfehlen und zu den Kosten einen Beitrag in Höhe von 
50 A, höchstehs jedoch 5 000.— DM zu genehmigen .
	        
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