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§ 4
Abtretung der Ortsstrasse Burghöfe durch die Gemeinde
Burgrieden im Tausch gegen ein Teilstück "der Bandstrasse
II- Ordnung jjaupheim - Burgrieden °
Der Kreisrat hat sich mit der Angelegenheit wiederholt, zu
letzt am 8.10.1955 befasst. Die Verwaltung hat auftragsgemäß
mit dem Bürgermeisteramt Burgrieden erneut verhandelt<> Mit
Schreiben vom 2.11.1955 hat nunmehr das Bürgermeisteramt
Burgrieden mitgeteilt, dass die Gemeinde das Angebot des Kreis
verbands annehme. Hienach ginge die gemeindeeigene.Ortsstrasse
in Fortsetzung der Bandstrasse II. Ordnung naupheim - Burgrieden,
in die Unterhaltung des Kreisverbands über, während dafür die
seitherige Bandstrasse II. Ordnung vom Ortsausgang in Richtung
Baupheim an Burgrieden vorbei bis zur Bandstrasse Ur. 265 in
die Unterhaltung der Gemeinde;zu übergeben ist. Für den ab
schliessenden Ausbau dieser Ortsdurchfahrt werden von der
Gemeinde keine Vorausleistungen mehr erhoben, da früher ein
Teil dieser Strassenstrecke von der Gemeinde geteert wurde.
Unberührt hievon-bleibt die Verpflichtung der Gemeinde, den
etwa notwendig werdenden Grunderwerb zu tätigen’ und dafür
(jlie Kosten einschl. Vermessung und Vermarkung zu tragen.
Dach Beratung wird vom Kreisrat einstimmig
beschlossen ,
den vorgeschlagenen Tausch eines Teilstückes der -Landstrasse
II. Ordnung Baupheim - Burgrieden mit einem Teilstück der
Ortsdurchfahrt Burgrieden zu genehmigen unter Anerkennung
der von der Verwaltung vorgetragenen Bedingungen .