Kurvenbegradigung im Zuge der jjandstrasse
II. Ordnung Altheim - Moosbeuren bei Britschweiler.
Die .Landstrasse II. Ordnung Altheim - Moosbeuren weist
an der Kreisgrenze bei Britschweiler eine gefährliche S-Kurve
auf. Im Zusammenhang mit der Flurbereinigung Altheim besteht
nunmehr die Möglichkeit zur Beseitigung dieser ausser
ordentlich gefährlichen Gefahrenstelle. Der Kreisverband
Ehingen hat sich nach den Erklärungen des Strassenbauamts
bereits mit diesem Vorhaben einverstanden erklärt und will
die auf ihn entfallenden Kosten, die entsprechend dem
Grenzverlauf etwa die Hälfte der Gesamtkosten betragen
werden, im Haushaltsplan 1956 aufnehmen .
Baurat Walker erläutert die Angelegenheit an hand eines
nageplans näher und stellt fest, dass die Gesamtkosten
voraussichtlich rund 50 000°— DM betragen. In diese Summe
müsste sich der Kreisverband Ehingen und der Kreisverband
Bioerach etwa zur Hälfte teilen . Er empfiehlt, die Baumaß
nahme schon jetzt zu genehmigen, da gegenwärtig in Altheim
eine Flurbereinigung durchgeführt wird und deshalb die
Frage des Grunderwerbs am besteh zu klären ist»
Nach eingehender Beratung wird
beschlossen .
1) zu der vorgetragenen Kurvenbegradigung im Zuge der Band
strasse 11. Ordnung Altheim-Moosteuren mit einem Kosten
aufwand von schätzungsweise 50 000.— DM die grundsätz
liche Genehmigung zu erteilen, wobei davon auszugehen
wäre, dass der Kreisverband Ehingen sich an dem Bauvor
haben in Höhe etwa der hälftigen Kosten beteiligt.
2) Die Verwaltung zu beauftragen, das Bauvorhaben in den
Haushaltsplan 1956 aufzunehmen .