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§ 6
Entschädigungsantrag Behrendt in Weihungszell
G-de» Liessen wegen 6-ehäudeheSchädigung °
Dem Kreisrat wird davon Kenntnis gegeben, dass ein
Rudolf Behrendt, wohnhaft in Weihungszell, über das Bürger
meisteramt Liessen im Walde beim Kreisverband beantragt hat,
ihm die Kosten für den Abbruch und die Wiedererstellung des
östlichen Giebels seines Wohngebäudes die entstehenden Kosten
zu ersetzen oder wenigstens einen Beitrag hiefür zu leisten.
Dieses Gesuch ist damit begründet worden, dass durch den
starken Verkehr, insbesondere durch schwere Lastwagen auf
der an dem Gebäude vorbeiführenden Landstrasse II. Ordnung
der Ostgiebel des Gebäudes stark in Mitleidenschaft gezogen
worden sei, so dass jetzt eine grundlegende Renovierung dieser
Giebelwand notwendig werde. Die Prüfung der Verwaltung im
Benehmen mit dem Strassenbauamt hat ergeben, dass eine
Zahlungspflicht seitens des Kreisverbands nicht besteht. Das
Gesuch des Behrendt wurde deshalb von der Verwaltung abge
lebt. Das Bürgermeisteramt Liessen im Walde ist erneut
beim Kreisverband in der Sache vorstellig geworden und hat
das Gesuch aufrecht erhalten. Die Verwaltung beantragt daher
die Entscheidung des Kreisräts, da das erneute Gesuch als
Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung der Verwaltung
aufgefasst wird.
Die Angelegenheit wird beraten. Dabei kommt der Kreisrat
zu dem einstimmigen
Beschluss ,
das Gesuch des Gebäudeeigentümers Behrendt in Weihungszell
Gde. Siessen erneut abzulehnen und die Entscheidung der
Verwaltung zu billigen .