Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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•§ io 
Festsetzung von Dringlichkeitsstufen lür .-fee - Bau 
vorhaben des XreisverDands . 
Anlässlich des Vortrages der Verwaltung über die Beschaffung 
einer Röntgenanlage für das Kreiskrankenhaus Ochsenhausen wünscht 
der Kreisrat auf Veranlassung des Mitglieds Habrik eine Bera 
tung über die Festsetzung von Dringlichkeitsstufen für die ver 
schiedenen, in den nächsten- Jahren vorgesehenen Baumaßnahmen 
des KreisverbandSo Dabei soll bei dieser Beratung das Strassen- 
baupro.gr ämm äusser Acht gelassen werden, da hierüber schon 
ein 'Dringlichkeitsbeschluss vorliegt o 
Hach Auffassung der Verwaltung ist auf Grund der verschie_ 
denen Einzelberatungen im Kreisrat und insbesondere auch schon 
bei der Haushaltsplanberatung im Kreistag am 8.6 = 1955 eine Ent 
scheidung über die in den nächsten 2-3 Jahren heranstehenden 
größeren Bauvorhaben getroffen worden. Insbesondere sind im 
Haushaltsplan des Jahres 1955 Planmittel zur Durchführung vor 
bereitender Arbeiten hinsichtlich der Erstellung eines Wirtschafts 
gebäudes für das Kreiskrankenhaus in Biberach und für die Er 
weiterung des Kreisverwaltungsgebäudes in Biberach bereitge 
stellt worden, während man in den früheren Beratungen bezüglich 
der Erweiterung und Verbesserung des Kreiskrankenhauses Ochsen 
hausen davon’ausging, diese Maßnahme erst im Anschluss daran 
zur Durchführung vorzubereiten. Der Vorsitzende stellt dazu 
weiter fest,'dass im naufe des Rechnungsjahres 1956 das Wirt 
schaftsgebäude in Biberach und der Erweiterungsbau des Kreis 
verwaltungsgebäudes durchgeführt werden müssten und man dann 
anschliessend in die Planung für das Kreiskrankenhaus Ochsen 
hausen eintreten solle, um dann im Jahre 1957 mit dieser Bau 
maßnahme zu beginnen,•Kreisamtsrat Rack führt zu der Sache 
weitere Einzelheiten aus und geht insbesondere auf die Prob 
leme bezüglich einer Erweiterung oder Feuerstellung des Kreis 
krankenhauses Ochsenhausen ein, Unter Hinweis auf die Schweige 
pflicht verweist er darauf, dass Chefarzt Dr, Gauckler schon 
wenige Wochen nach seinem Dienstantritt sich mit Nachdruck für 
eine unverzügliche umfangreiche bauliche Veränderung ausgesprochen 
habe, Dazu müsse eindeutig festgestellt werden, dass man keines 
falls in Zeitkürze über die alle in diesem Zusammenhang auf 
tauchenden Probleme zu einem Ergebnis kommen könne, Es gehe in 
Ochsenhausen um Planungen, die je nach Art des Vorhabens in 
den Baukosten Unterschiede von hunderttausenden mit sich bringen, 
Um zum richtigen Ergebnis zu kommen, müsse man trotz den drän 
genden Vorstellungen des Chefarztes die Frage noch längere 
Zeit eingehend prüfen, 
Mitglied Handgretinger findet es überraschend, dass man im 
Kreisrat in den früheren j ahren nie von der Erstellung eines 
Wirtschaftsgebäudes in Biberach beraten habe, lässt sich aber 
von den Mitgliedern des früheren Kreisrats darüber belehren,dass 
man dies als dritten Bauabschnitt zu Anfang zurückgestellt habe
	        
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