11
•§ io
Festsetzung von Dringlichkeitsstufen lür .-fee - Bau
vorhaben des XreisverDands .
Anlässlich des Vortrages der Verwaltung über die Beschaffung
einer Röntgenanlage für das Kreiskrankenhaus Ochsenhausen wünscht
der Kreisrat auf Veranlassung des Mitglieds Habrik eine Bera
tung über die Festsetzung von Dringlichkeitsstufen für die ver
schiedenen, in den nächsten- Jahren vorgesehenen Baumaßnahmen
des KreisverbandSo Dabei soll bei dieser Beratung das Strassen-
baupro.gr ämm äusser Acht gelassen werden, da hierüber schon
ein 'Dringlichkeitsbeschluss vorliegt o
Hach Auffassung der Verwaltung ist auf Grund der verschie_
denen Einzelberatungen im Kreisrat und insbesondere auch schon
bei der Haushaltsplanberatung im Kreistag am 8.6 = 1955 eine Ent
scheidung über die in den nächsten 2-3 Jahren heranstehenden
größeren Bauvorhaben getroffen worden. Insbesondere sind im
Haushaltsplan des Jahres 1955 Planmittel zur Durchführung vor
bereitender Arbeiten hinsichtlich der Erstellung eines Wirtschafts
gebäudes für das Kreiskrankenhaus in Biberach und für die Er
weiterung des Kreisverwaltungsgebäudes in Biberach bereitge
stellt worden, während man in den früheren Beratungen bezüglich
der Erweiterung und Verbesserung des Kreiskrankenhauses Ochsen
hausen davon’ausging, diese Maßnahme erst im Anschluss daran
zur Durchführung vorzubereiten. Der Vorsitzende stellt dazu
weiter fest,'dass im naufe des Rechnungsjahres 1956 das Wirt
schaftsgebäude in Biberach und der Erweiterungsbau des Kreis
verwaltungsgebäudes durchgeführt werden müssten und man dann
anschliessend in die Planung für das Kreiskrankenhaus Ochsen
hausen eintreten solle, um dann im Jahre 1957 mit dieser Bau
maßnahme zu beginnen,•Kreisamtsrat Rack führt zu der Sache
weitere Einzelheiten aus und geht insbesondere auf die Prob
leme bezüglich einer Erweiterung oder Feuerstellung des Kreis
krankenhauses Ochsenhausen ein, Unter Hinweis auf die Schweige
pflicht verweist er darauf, dass Chefarzt Dr, Gauckler schon
wenige Wochen nach seinem Dienstantritt sich mit Nachdruck für
eine unverzügliche umfangreiche bauliche Veränderung ausgesprochen
habe, Dazu müsse eindeutig festgestellt werden, dass man keines
falls in Zeitkürze über die alle in diesem Zusammenhang auf
tauchenden Probleme zu einem Ergebnis kommen könne, Es gehe in
Ochsenhausen um Planungen, die je nach Art des Vorhabens in
den Baukosten Unterschiede von hunderttausenden mit sich bringen,
Um zum richtigen Ergebnis zu kommen, müsse man trotz den drän
genden Vorstellungen des Chefarztes die Frage noch längere
Zeit eingehend prüfen,
Mitglied Handgretinger findet es überraschend, dass man im
Kreisrat in den früheren j ahren nie von der Erstellung eines
Wirtschaftsgebäudes in Biberach beraten habe, lässt sich aber
von den Mitgliedern des früheren Kreisrats darüber belehren,dass
man dies als dritten Bauabschnitt zu Anfang zurückgestellt habe