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bis die Erweiterung finanziert ist- Er hält es für richtig,
die Frage zu prüfen, ob die Maßnahme in Ochsenhausen im Jahre
1956 planerisch überhaupt untergebracht und durchgeführt
werden könne, Mitglied neger stellt in aller Deutlichkeit
heraus, dass man 1956 das Wirtschaftsgebäude in Biberach er
stellen müsse, da die Zustände im Ablauf des inneren Betriebs
nicht mehr länger in der seitherigen provisorischen Art und
Weise aufrecht erhalten werden können. Die Interessen von
Ochsenhausen seien dadurch in keiner Weise gefährdet, da seiner
Auffassung nach das Projekt Ochsenhausen im Jahre 1956 keines
falls wegen der besonderen Schwierigkeiten endgültig ent
schieden sein könne, Diese Ausführungen werden von Mitglied
tiarsch unterstützt, wobei er sich dafür -einsetzt, dass man
sobald wie möglich auch mit der Planung Ochsenhausen beginnen
solle. Auch Mitglied -Dobler spricht sich für diese Auffassung
aus und vertritt die Auffassung, dass das Wirtschaftsgebäude
in Biberach an erster Stelle bleiben müsse, empfiehlt aber zu
überlegen, ob sich die Angelegenheit Ochsenhausen' nicht so
vorantreiben lasse, dass man vielleicht noch im Sommer 1956
mit der BobbauerStellung beginnen könne, Mitglied nabrik Ochsen
hausen weist immer wieder darauf hin, dass er befürchte, die
Verwaltung beabsichtige, die in Ochsenhausen tatsächlich vor
handenen Mißstände nicht in naher Zukunft zu beseitigen. Er
vertritt sehr dringend die Auffassung, dass der Zustand in
Ochsenhausen nicht länger belassen werden könne und dass es
richtiger wäre, das Wirtschaftsgebäude in Biberach zu Dunsten
des Projekts in Ochsenhausen zurückzustellen. Er wünscht eine
Erklärung darüber, was in der Sache Ochsenhausen bis jetzt
seitens der Verwaltung veranlasst worden sei. Seitens der Ver
waltung wird hiezu festgestellt, dass die Planung für Ochsen
hausen ausserordentlich schwierig sei und dass man die not
wendige Entscheidung nicht allein von den Interessen der Ärzte
aus, sondern auch unter Beachtung des Kreisinteresses treffen
müsse. Man habe sich schon im Verlaufe der letzten Monate
eingehend Oedanken über dieses Projekt gemacht, ohne allerdings
gegenwärtig schon zu einem eindeutigen Ergebnis zu kommen.
Dennoch dürfe mit Fug und Recht festgestellt werden, dass man
Ochsenhausen.nicht vernachlässige, wie dies aus den Ausführungen
des Mitglieds nabrik möglicherweise entnommen werden müsse. Es
sei undenkbar, beide Planungen zu gleicher Zeit voranzutreiben,
da eine Architektenbeauftragung, wie dies von Mitglied nabrik
vorgeschlagen wurde, nur dann einen Sinn habe, wenn die Thanen-
stellung zuvor klar sei. Es sei aber möglich, dass man nach
Abschluss der Biberacher Planungen die schon eingeleiteten
Untersuchungen zu einem Ergebnis abschliessen könne, um dann im
Verlaufe des Jahres 1956 mit den planerischen Arbeiten beginnen
zu können. Fach eingehender weiterer Debatte, in der u.a. auch
Mitglied Dobler darauf hinweist, dass die von Mitglied nabrik
der Verwaltung gegenüber gemachten Vorwürfe zurückgewiesen
werden müssten, fasst der Vorsitzende das Ergebnis der Beratung
zusammen. Hienach wird einstimmig
’ beschlossen ,
1) das Wirtschaftsgebäude in Biberach im uahre 1956 zu planen
und durchzuführen,
2) das Projekt Ochsenhausen so vorzubereiten, dass im Frühjahr
1957 ein Baubeginn möglich sein wird.