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Planungsarbeiten, für ein Wirtschaftsgebä ude in Biberach.,,
..Die Verwaltung führt unter Bezugnahme auf die früheren Ver
handlungen aus, dass der Wirtschaftsteil des Kreiskrankenhauses
Biberach seit geraumer Zeit mit Rücksicht au£ die in den vergan
genen ,uahren durchgeführten Erweiterungs- und Umbauarbeiten
den Erfordernissen nicht mehr genügt«, Die derzeitigen Wirtschafts
einrichtungen sind nicht der Kapazität des neuen Hauses ange-
.passt worden, woraus 'sich auf Dauer völlig unzuträgliche Zustände
ergeben. Nachdem im Haushaltsplan 1955 Mittel für vorbereitende
Arbeiten bereitgestellt wurden und nach dem heutigen Beschluss
des Nre'israts d^e Erstellung des Wirtschaftsgebäudes für das
Kreiskrankenhaus Biberach an erster Stelle zur Durchführung
bleiben soll, trägt die Verwaltung die ausgearbeiteten Grundsätze
vor.
Im Zusammenhang mit Her Erstellung dieses Wirtschaftsge
bäudes steht "auch ein im Interesse des Krankenhauses gelegener
Grunderwerb, der zwar für die Erstellung des Wirtschaftsgebäudes
selbst nicht benötigt wird, aber für die Zukunft von Bedeutung
sein kann«, Es ist deshalb Vom Kreisrat die Frage zu entscheiden,
ob diesem Grunderwerb in vorausschauender Weitsicht nahegetreten
werden soll, oder, ob : der Kreisverband käufliches Gelände im
Anschluss an das Terrain des Kreiskrankenhauses sich entgehen
lassen will „ .beider ist mit diesem Grund erwerb die Architektenfrage
für das Wirtschaftsgebäude eng gekoppelt, da d a s angrenzende
Grundstück mit schätzungsweise 5 ‘000 qm sich im Eigentum des
Architekten Gaupp befindet. Architekt Gaupp hat gegenüber der
Verwaltung wiederholt erklärt, dass er in absehbarer Zeit daran
denke, das ihm gehörende Grundstück Stück um Stück als Bauplatz
zu veräussern, wobei er zur Bedingung macht, die Planung und
Bauleitung der Bebauung im Einzelfall zu bekommen. Er werde des
halb das Gelände an der} Kreisverband nur veräussern, wenn er eben
falls diq Planung und Bauleitung für ein Gebäude des Kreisverbands
mit entsprechender Bausumme erhalte. Seitens des Kreisverbands
kann dabei nur das Wirtschaftsgebäude eingeworfen werden. Damit
steht alternativ zur Entscheidung, entweder auf den Kauf des
Grundstücks Architekt Gaupp mit rund 5 000 q_m zu verzichten oder
aber an.Gaupp den Architektenauftrag für das Wirtschaftsgebäude
zu erteilen unter gleichzeitigem Abschluss eines entsprechenden
Kaufvertrags für das in Frage kommende Gelände. Architekt Gaupp
fordert als Kaufpreis einen Betrag von 15=— DM je qm. Zum Preis
selbst ist festzustellen, dass dieser überhöht erscheint, doch
wird man diesem Umstand Rechnung tragen müssen, wenn man in weiter
Vorausschau zu dem Ergebnis kommt, dass der Krankenhausträger
auf dieses angrenzende Grundstück nicht verzichten will. Gaupp
hat im übrigen weiter erklärt, dass er wegen der Eigenart eines
Wirtschaftsgebäudes im Falle einer Auftragserteilung an ihn
keine Einwendungen dagegen erhebe, wenn der Kreisverband noch