Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ li 
Planungsarbeiten, für ein Wirtschaftsgebä ude in Biberach.,, 
..Die Verwaltung führt unter Bezugnahme auf die früheren Ver 
handlungen aus, dass der Wirtschaftsteil des Kreiskrankenhauses 
Biberach seit geraumer Zeit mit Rücksicht au£ die in den vergan 
genen ,uahren durchgeführten Erweiterungs- und Umbauarbeiten 
den Erfordernissen nicht mehr genügt«, Die derzeitigen Wirtschafts 
einrichtungen sind nicht der Kapazität des neuen Hauses ange- 
.passt worden, woraus 'sich auf Dauer völlig unzuträgliche Zustände 
ergeben. Nachdem im Haushaltsplan 1955 Mittel für vorbereitende 
Arbeiten bereitgestellt wurden und nach dem heutigen Beschluss 
des Nre'israts d^e Erstellung des Wirtschaftsgebäudes für das 
Kreiskrankenhaus Biberach an erster Stelle zur Durchführung 
bleiben soll, trägt die Verwaltung die ausgearbeiteten Grundsätze 
vor. 
Im Zusammenhang mit Her Erstellung dieses Wirtschaftsge 
bäudes steht "auch ein im Interesse des Krankenhauses gelegener 
Grunderwerb, der zwar für die Erstellung des Wirtschaftsgebäudes 
selbst nicht benötigt wird, aber für die Zukunft von Bedeutung 
sein kann«, Es ist deshalb Vom Kreisrat die Frage zu entscheiden, 
ob diesem Grunderwerb in vorausschauender Weitsicht nahegetreten 
werden soll, oder, ob : der Kreisverband käufliches Gelände im 
Anschluss an das Terrain des Kreiskrankenhauses sich entgehen 
lassen will „ .beider ist mit diesem Grund erwerb die Architektenfrage 
für das Wirtschaftsgebäude eng gekoppelt, da d a s angrenzende 
Grundstück mit schätzungsweise 5 ‘000 qm sich im Eigentum des 
Architekten Gaupp befindet. Architekt Gaupp hat gegenüber der 
Verwaltung wiederholt erklärt, dass er in absehbarer Zeit daran 
denke, das ihm gehörende Grundstück Stück um Stück als Bauplatz 
zu veräussern, wobei er zur Bedingung macht, die Planung und 
Bauleitung der Bebauung im Einzelfall zu bekommen. Er werde des 
halb das Gelände an der} Kreisverband nur veräussern, wenn er eben 
falls diq Planung und Bauleitung für ein Gebäude des Kreisverbands 
mit entsprechender Bausumme erhalte. Seitens des Kreisverbands 
kann dabei nur das Wirtschaftsgebäude eingeworfen werden. Damit 
steht alternativ zur Entscheidung, entweder auf den Kauf des 
Grundstücks Architekt Gaupp mit rund 5 000 q_m zu verzichten oder 
aber an.Gaupp den Architektenauftrag für das Wirtschaftsgebäude 
zu erteilen unter gleichzeitigem Abschluss eines entsprechenden 
Kaufvertrags für das in Frage kommende Gelände. Architekt Gaupp 
fordert als Kaufpreis einen Betrag von 15=— DM je qm. Zum Preis 
selbst ist festzustellen, dass dieser überhöht erscheint, doch 
wird man diesem Umstand Rechnung tragen müssen, wenn man in weiter 
Vorausschau zu dem Ergebnis kommt, dass der Krankenhausträger 
auf dieses angrenzende Grundstück nicht verzichten will. Gaupp 
hat im übrigen weiter erklärt, dass er wegen der Eigenart eines 
Wirtschaftsgebäudes im Falle einer Auftragserteilung an ihn 
keine Einwendungen dagegen erhebe, wenn der Kreisverband noch
	        
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