Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

14 
vorhandene Spezialhüros zur Spezialberatung heranziehe« Er er 
klärte sich auch bereit, eine solche Spzialberatung bei Fest 
setzung seines Architektenhonorars angemessen zu berücksichtigen« 
Eie Verwaltung führt dazu abschliessend aus, dass sie pflicht 
gemäß auf diese jjage hinweise und eine Entscheidung des Kreis 
rats in Zeitkürze benötige« 
Mitglied Hagel eröffnet die Debatte und stellt fest, dass 
seiner Meinung nach der Kreisverband bei diesem Kaufangebot zu 
greifen solle« Bei dem vorgesehenen Wirtschaftsgebäude handle es 
sich seiner Meinung nach um keinen so diffizilen Bau, als dass 
man dieser Zwangslage -nicht Rechnung tragen könnte« Auch Mitglied 
narsch führt aus, dass man einem Grundstückskauf nahetreten 
solle, um die Zukunftsentwicklung nicht zu beeinträchtigen, 
Mitglied ueger beurteilt Architekt Gau pp als einen „mittelmässigen 
und ordentlichen Architekten, in dessen - Architektenbüro noch 
dessen Sohn als Diplom-Ingenieur tätig sei. Er glaube, dass 
eine Auftragserteilung an Architekt Gaupp und Sohn verantwortet 
werden könne. Er habe keinen Zweifel darüber, dass der Kreis 
verband ohne eine Architektenauftragserteilung das angrenzende 
Grundstück von Gaupp nicht erhalte, da Gaupp auf den Verkauf 
dieses Grundstücks keinesfalls angewiesen sei. Im Verlauf.der 
eingehenden Debatte vertritt der Kreisrat einheitlich die Auf 
fassung, von der Möglichkeit des Grunderwerbs.Gebrauch zu machen 
und an Architekt Gaupp den Auftrag für die Planung dieses Wirt 
schaftsgebäudes zu erteilen. Bei dieser Beratung‘erklärt sich 
der Kreisrat auch damit einverstanden, dass die Verwaltung zur 
Erkundung verschiedener Spezialberatungsfirmen für Wirtschafts 
gebäude ermächtigt wird und an die ihr geeignet erscheinende 
Birma einen Auftrag zur Ausarbeitung von .Spezialplänen gegen 
nonorarabrechnung erteilt, Mach Abschluss dieser Vorarbeiten 
würde dann die Verwaltung dem Kreisrat in der Sache nähere Unter 
lagen vorlegen und entsprechend ‘berichten, wobei sich dann der 
Kreisrat bei Besichtigungsreisen über die Angelegenheit vor 
einer endgültigen Entscheidung noch näher informieren könnte. 
Zum Grunderwerb stellt die Verwaltung noch fest, dass bei 
einem Kaufpreis von 15«— DM bei rd, 5 000-qm Grundstückserwerbs- 
kosten in Höhe von mindestens 45 000 DM erwachsen. In den Haus 
haltsplänen 1954 und 1955 wurden Planmittel zum Erwerb von Grund 
stücken bereitgestellt, so dass haushaltsrechtliche Bedenken 
gegen den beabsichtigten.Grunderwerb nicht bestehen, 
Hach weiterer eingehender Beratung über die gesamte Ange 
legenheit wird einstimmig 
beschlossen : 
1) Die Verwaltung zu beauftragen, mit Architekt Gaupp, Biberacn 
wegen des Grunderwerbs in endgültige Verkaufsverhandlungen 
zu treten, wobei gleichzeitig ein Architektenvertrag mit 
.auszuhandern ist, 
2) Die Genehmigung zu einer Auftragserteilung an Architekt 
Gaupp für die Planung des Wirtschaftsgebäudes, zu erteilen 
vorbehältlich des Zustandekommens eines befriedigenden Kauf 
vertrags über den Grunderwerb, 
Z) Die Verwaltung zu ermächtigen, Verhandlungen mit den ver 
schiedenen Spezialbüros für Heizung, Wäscherei- und 
Kücheneinrichtungen aufzunehmen und der bestgeeignetsten 
Firma eine Auftragserteilung für die Ausarbeitung von 
Spezialplänen gegen Honorar zu erteilen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.