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vorhandene Spezialhüros zur Spezialberatung heranziehe« Er er
klärte sich auch bereit, eine solche Spzialberatung bei Fest
setzung seines Architektenhonorars angemessen zu berücksichtigen«
Eie Verwaltung führt dazu abschliessend aus, dass sie pflicht
gemäß auf diese jjage hinweise und eine Entscheidung des Kreis
rats in Zeitkürze benötige«
Mitglied Hagel eröffnet die Debatte und stellt fest, dass
seiner Meinung nach der Kreisverband bei diesem Kaufangebot zu
greifen solle« Bei dem vorgesehenen Wirtschaftsgebäude handle es
sich seiner Meinung nach um keinen so diffizilen Bau, als dass
man dieser Zwangslage -nicht Rechnung tragen könnte« Auch Mitglied
narsch führt aus, dass man einem Grundstückskauf nahetreten
solle, um die Zukunftsentwicklung nicht zu beeinträchtigen,
Mitglied ueger beurteilt Architekt Gau pp als einen „mittelmässigen
und ordentlichen Architekten, in dessen - Architektenbüro noch
dessen Sohn als Diplom-Ingenieur tätig sei. Er glaube, dass
eine Auftragserteilung an Architekt Gaupp und Sohn verantwortet
werden könne. Er habe keinen Zweifel darüber, dass der Kreis
verband ohne eine Architektenauftragserteilung das angrenzende
Grundstück von Gaupp nicht erhalte, da Gaupp auf den Verkauf
dieses Grundstücks keinesfalls angewiesen sei. Im Verlauf.der
eingehenden Debatte vertritt der Kreisrat einheitlich die Auf
fassung, von der Möglichkeit des Grunderwerbs.Gebrauch zu machen
und an Architekt Gaupp den Auftrag für die Planung dieses Wirt
schaftsgebäudes zu erteilen. Bei dieser Beratung‘erklärt sich
der Kreisrat auch damit einverstanden, dass die Verwaltung zur
Erkundung verschiedener Spezialberatungsfirmen für Wirtschafts
gebäude ermächtigt wird und an die ihr geeignet erscheinende
Birma einen Auftrag zur Ausarbeitung von .Spezialplänen gegen
nonorarabrechnung erteilt, Mach Abschluss dieser Vorarbeiten
würde dann die Verwaltung dem Kreisrat in der Sache nähere Unter
lagen vorlegen und entsprechend ‘berichten, wobei sich dann der
Kreisrat bei Besichtigungsreisen über die Angelegenheit vor
einer endgültigen Entscheidung noch näher informieren könnte.
Zum Grunderwerb stellt die Verwaltung noch fest, dass bei
einem Kaufpreis von 15«— DM bei rd, 5 000-qm Grundstückserwerbs-
kosten in Höhe von mindestens 45 000 DM erwachsen. In den Haus
haltsplänen 1954 und 1955 wurden Planmittel zum Erwerb von Grund
stücken bereitgestellt, so dass haushaltsrechtliche Bedenken
gegen den beabsichtigten.Grunderwerb nicht bestehen,
Hach weiterer eingehender Beratung über die gesamte Ange
legenheit wird einstimmig
beschlossen :
1) Die Verwaltung zu beauftragen, mit Architekt Gaupp, Biberacn
wegen des Grunderwerbs in endgültige Verkaufsverhandlungen
zu treten, wobei gleichzeitig ein Architektenvertrag mit
.auszuhandern ist,
2) Die Genehmigung zu einer Auftragserteilung an Architekt
Gaupp für die Planung des Wirtschaftsgebäudes, zu erteilen
vorbehältlich des Zustandekommens eines befriedigenden Kauf
vertrags über den Grunderwerb,
Z) Die Verwaltung zu ermächtigen, Verhandlungen mit den ver
schiedenen Spezialbüros für Heizung, Wäscherei- und
Kücheneinrichtungen aufzunehmen und der bestgeeignetsten
Firma eine Auftragserteilung für die Ausarbeitung von
Spezialplänen gegen Honorar zu erteilen.