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§ 12 <
Grunderwerb für das Gelände der Landwirtschaftsschule
Laupheim .
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Mitglied Hagel unterrichtet den Kreisrat und die Verwal
tung davon, dass das an die Landwirtschaftsschule Laupheim
angrenzende Gelände, das sich im Eigentum der Staatsfinanz-
verwaltüng befindet, in absehbarer Zeit an die zahlreich
vorhandenen Bewerber zwangsläufig veräussert werden müsse.
Er empfehle deshalb, dass der'Kreisverband dieses Gelände
in naher Zeit beschaffe, da nur dadurch eine Bebauung des
vor der LandwirtschaffSschule gelegenen Geländes vermieden
werden könne. Er rechne mit einem Kaufpreis von 6.— DM je qm.
Von diesen Ausführungen wird
Kenntnis genommen.
§ 13
Röntgeneinrichtung für das Kreiskrankenhaus Ochs e nhausen.
Die Verwaltung hat im Benehmen mit der Birma Siemens und
nach Anhörung des Chefarztes Dr. Gauckler Pläne über eine neue
Röntgeneinrichtung für das Kreiskrankenhaus Ochsenhausen
ausgearbeitet. Dieser Ausarbeitung liegt zugrunde, den all
gemein anerkannten schlechten Einrichtungszustand des Kreis
krankenhauses Ochsenhausen vorweg durch Verbesserung der
Röntgeneinrichtung auf behelfsmässige Art zu ändern. Die Prü
fung hat ergeben, dass eine neue hochwertige Röntgenanlage
ohne Eingriff in die Raumgestaltung provisorisch und ohne
zusätzlichen Kostenaufwand eingerichtet und dass damit die
Röntgendiagnostik erheblich verbessert werden kann. Die alte
Röntgenanlage ist über ZO Jahre alt und zeigt größere Mängel
auf, die die Belassung de: Anlage kaum noch rechtfertigen.
Die Ärzte des Krankenhauses sind de Meinung, dass es ohne
Zweifel wünschenswert wäre, wenn im Vorgriff auf die künftige
Baumaßnahme des Kreisverbands schon jetzt eine solche neue
Anlage gekauft und eingerichtet wird. Dabei ist bei der
Betrachtung dieser Angelegenheit von entscheidender Bedeutung,
dass von den entstehenden Gesamtkosten von rund 50 000 DM nichts
investiert wird, was künftig bei der Inangriffnahme der Ver
besserungsarbeiten im Kreiskrankenhaus Ochsenhausen einen zu
sätzlichen Kostenaufwand erfordert. Eine neue Röntgenanlage ist
ausserdem von ganz besonderer Wichtigkeit für die gegenwärtige
Anerkennung des Chefarztes Dr. Gauckler als Durchgangsarzt
für die Berufsgenossenschaften. Ohne Zweifel werden die Berufs
genossenschaften bei dem anhängigen Verfahren und bei den
späteren Durchgangsarztberichten die gegenwärtige überalterte
Röntgenanlage beanstanden und möglicherweise auch die beantragte
Anerkennung verweigern oder entziehen.