Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

15 
§ 12 < 
Grunderwerb für das Gelände der Landwirtschaftsschule 
Laupheim . 
<2 
Mitglied Hagel unterrichtet den Kreisrat und die Verwal 
tung davon, dass das an die Landwirtschaftsschule Laupheim 
angrenzende Gelände, das sich im Eigentum der Staatsfinanz- 
verwaltüng befindet, in absehbarer Zeit an die zahlreich 
vorhandenen Bewerber zwangsläufig veräussert werden müsse. 
Er empfehle deshalb, dass der'Kreisverband dieses Gelände 
in naher Zeit beschaffe, da nur dadurch eine Bebauung des 
vor der LandwirtschaffSschule gelegenen Geländes vermieden 
werden könne. Er rechne mit einem Kaufpreis von 6.— DM je qm. 
Von diesen Ausführungen wird 
Kenntnis genommen. 
§ 13 
Röntgeneinrichtung für das Kreiskrankenhaus Ochs e nhausen. 
Die Verwaltung hat im Benehmen mit der Birma Siemens und 
nach Anhörung des Chefarztes Dr. Gauckler Pläne über eine neue 
Röntgeneinrichtung für das Kreiskrankenhaus Ochsenhausen 
ausgearbeitet. Dieser Ausarbeitung liegt zugrunde, den all 
gemein anerkannten schlechten Einrichtungszustand des Kreis 
krankenhauses Ochsenhausen vorweg durch Verbesserung der 
Röntgeneinrichtung auf behelfsmässige Art zu ändern. Die Prü 
fung hat ergeben, dass eine neue hochwertige Röntgenanlage 
ohne Eingriff in die Raumgestaltung provisorisch und ohne 
zusätzlichen Kostenaufwand eingerichtet und dass damit die 
Röntgendiagnostik erheblich verbessert werden kann. Die alte 
Röntgenanlage ist über ZO Jahre alt und zeigt größere Mängel 
auf, die die Belassung de: Anlage kaum noch rechtfertigen. 
Die Ärzte des Krankenhauses sind de Meinung, dass es ohne 
Zweifel wünschenswert wäre, wenn im Vorgriff auf die künftige 
Baumaßnahme des Kreisverbands schon jetzt eine solche neue 
Anlage gekauft und eingerichtet wird. Dabei ist bei der 
Betrachtung dieser Angelegenheit von entscheidender Bedeutung, 
dass von den entstehenden Gesamtkosten von rund 50 000 DM nichts 
investiert wird, was künftig bei der Inangriffnahme der Ver 
besserungsarbeiten im Kreiskrankenhaus Ochsenhausen einen zu 
sätzlichen Kostenaufwand erfordert. Eine neue Röntgenanlage ist 
ausserdem von ganz besonderer Wichtigkeit für die gegenwärtige 
Anerkennung des Chefarztes Dr. Gauckler als Durchgangsarzt 
für die Berufsgenossenschaften. Ohne Zweifel werden die Berufs 
genossenschaften bei dem anhängigen Verfahren und bei den 
späteren Durchgangsarztberichten die gegenwärtige überalterte 
Röntgenanlage beanstanden und möglicherweise auch die beantragte 
Anerkennung verweigern oder entziehen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.