Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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Das Gebäude soll schätzungsweise 80 - 100000»— DM 
kosten. Nachdem einwandfrei feststeht, dass die Stadt 
Biberach durch die Baulinienbestimmung und die Ver 
weigerung der Abgabe eines kleinen, im städtischen 
Eigentum befindlichen Grundstückstreifens eine Erwei 
terung des Verwaltungsgebäudes Zeppelinring 2 unmög 
lich macht, andererseits aber auch die Vermehrung der 
Büroräume für die KreisVerwaltung unumgänglich notwendig 
ist, soll als Zwischenlösung der Kauf des Gebäudes der 
AOK. in Biberach in die Wege geleitet werden. Gleich 
zeitig soll aber auch die Stadt Biberach angegangen 
werden, dem Kreisverband in den Pflugwiesen günstiges 
Baugelände zur späteren Erstellung eines ausreichenden 
KreisVerwaltungsgebäudes bereitzustellen. Die Erstellung 
eines solchen Verwaltungsgebäudes bleibt einer späteren 
Prüfung überlassen. Ein Kauf des AOK.-Gebäudes hindert 
nach Auffassung des Kreisrats eine große Lösung in 
späteren Jahren nicht, da durch einen solchen Kauf ein 
Verlust nicht eintritt, da das an günstiger Stelle in 
Biberach gelegene Gebäude später ohne Zweifel auch wieder 
veräussert werden kann. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen , 
die Verwaltung zu Verhandlungen über den Kauf des Gebäudes 
der AOK. Biberach zu ermächtigen und sie zu beauftragen, 
mit der Stadt Biberach wegen 'der Bereitstellung eines 
Baugeländes in den Pflugwiesen zur späteren Erstellung 
eines Verwaltungsgebäudes zu unterhandeln .
	        
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