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Das Gebäude soll schätzungsweise 80 - 100000»— DM
kosten. Nachdem einwandfrei feststeht, dass die Stadt
Biberach durch die Baulinienbestimmung und die Ver
weigerung der Abgabe eines kleinen, im städtischen
Eigentum befindlichen Grundstückstreifens eine Erwei
terung des Verwaltungsgebäudes Zeppelinring 2 unmög
lich macht, andererseits aber auch die Vermehrung der
Büroräume für die KreisVerwaltung unumgänglich notwendig
ist, soll als Zwischenlösung der Kauf des Gebäudes der
AOK. in Biberach in die Wege geleitet werden. Gleich
zeitig soll aber auch die Stadt Biberach angegangen
werden, dem Kreisverband in den Pflugwiesen günstiges
Baugelände zur späteren Erstellung eines ausreichenden
KreisVerwaltungsgebäudes bereitzustellen. Die Erstellung
eines solchen Verwaltungsgebäudes bleibt einer späteren
Prüfung überlassen. Ein Kauf des AOK.-Gebäudes hindert
nach Auffassung des Kreisrats eine große Lösung in
späteren Jahren nicht, da durch einen solchen Kauf ein
Verlust nicht eintritt, da das an günstiger Stelle in
Biberach gelegene Gebäude später ohne Zweifel auch wieder
veräussert werden kann.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen ,
die Verwaltung zu Verhandlungen über den Kauf des Gebäudes
der AOK. Biberach zu ermächtigen und sie zu beauftragen,
mit der Stadt Biberach wegen 'der Bereitstellung eines
Baugeländes in den Pflugwiesen zur späteren Erstellung
eines Verwaltungsgebäudes zu unterhandeln .