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Vfeldgrundstückstausch auf Markung Ochsenhausen .
Auf Grund einer früheren Ermächtigung des Kreisrates hat
die Verwaltung mit dem Güterbesitzerverein in Ochsenhausen län
gere Zeit wegen des im Eigentum des Güterbesitzervereins be
findlichen Waldgrundstücks, das an das Gelände des Tbc-Kranken
hauses in Ochsenhausen angrenzt, verhandelt. Der Güterbesitzer
verein in Ochsenhausen hat sich bereit erklärt, dieses Grund
stück dem Kreisverband zu veräussern, wenn die im Eigentum des
Kreisverbandes auf Markung Ochsenhausen “gelegene Waldparzelle
im Tausch an den Güterbesitzerverein abgegeben wird. Wenn es
auch zweckmässiger gewesen wäre, diese Waldparzelle zu behalten,
weil im Gelände dieser -Parzelle sich Wasserquellen zu einer
KotVersorgung des Kreiskrankenhauses in Ochsenhausen befinden,
so ist doch der Erwerb des an das Tbc-Krankenhaus anschliessen
den Geländes dringlicher.
Es besteht nun Einigkeit zwischen dem Kreisverband und dem
Güterbesitzerverein über den Tausch der Parz. Nr. 1778 und
Parz.Nr. 679/4 u.5 ° Dabei soll ein Wertausgleich erfolgen.
Das Porstamt in Ochsenhausen hat entsprechende Wertberechnungen
angestellt, wobei der Wert des kreisverbandseigenen Grundstücks
einschliesslich Baumbestand auf 20 100.— DM und der Wert des
güterbesitzervereinseigenen Grundstücks auf 16 400.-- DM
geschätzt wurde. Der Unterschied zu Gunsten des Kreisverbands
beträgt Z 700.— DM. Der Güterbesitzerverein hat zwingend
verlangt, dass der Bodenwert seines Waldgrundstücks wegen der
unmittelbaren Stadtnähe einen Wertzuschlag erhalte und ausserdem
die geforderte dingliche Belastung zu Gunsten des Kreisverbands
abgegolten werde. Diese Forderungen können nicht als ganz un
berechtigt angesehen werden. In den letzten Verhandlungen mit
dem Grundbesitzerverein ergab sich eine Einigungsmöglichkeit,
wenn der Kreisverband eine Belastungsentschädigung von 2 50.—DM
und eine Bodenmehrwertentschädigung von 700.—DM aufzahlt.
Andererseits konnte erreicht werden, dass der Kreisverband die
Grunderwerbsteuer aus dem Mehrwert seines Grundstücks nicht zu
sätzlich zu tragen hätte. Die ursprünglichen Forderungen des
Güterbesitzervereins waren wesentlich höher.
Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird
beschlossen ,
den Grundstückstauschvertrag zwischen dem Kreisverband Biberach
und dem Güterbesitzerverein Ochsenhausen zu den vorgetragenen
Bedingungen zu genehmigen °