Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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Vfeldgrundstückstausch auf Markung Ochsenhausen . 
Auf Grund einer früheren Ermächtigung des Kreisrates hat 
die Verwaltung mit dem Güterbesitzerverein in Ochsenhausen län 
gere Zeit wegen des im Eigentum des Güterbesitzervereins be 
findlichen Waldgrundstücks, das an das Gelände des Tbc-Kranken 
hauses in Ochsenhausen angrenzt, verhandelt. Der Güterbesitzer 
verein in Ochsenhausen hat sich bereit erklärt, dieses Grund 
stück dem Kreisverband zu veräussern, wenn die im Eigentum des 
Kreisverbandes auf Markung Ochsenhausen “gelegene Waldparzelle 
im Tausch an den Güterbesitzerverein abgegeben wird. Wenn es 
auch zweckmässiger gewesen wäre, diese Waldparzelle zu behalten, 
weil im Gelände dieser -Parzelle sich Wasserquellen zu einer 
KotVersorgung des Kreiskrankenhauses in Ochsenhausen befinden, 
so ist doch der Erwerb des an das Tbc-Krankenhaus anschliessen 
den Geländes dringlicher. 
Es besteht nun Einigkeit zwischen dem Kreisverband und dem 
Güterbesitzerverein über den Tausch der Parz. Nr. 1778 und 
Parz.Nr. 679/4 u.5 ° Dabei soll ein Wertausgleich erfolgen. 
Das Porstamt in Ochsenhausen hat entsprechende Wertberechnungen 
angestellt, wobei der Wert des kreisverbandseigenen Grundstücks 
einschliesslich Baumbestand auf 20 100.— DM und der Wert des 
güterbesitzervereinseigenen Grundstücks auf 16 400.-- DM 
geschätzt wurde. Der Unterschied zu Gunsten des Kreisverbands 
beträgt Z 700.— DM. Der Güterbesitzerverein hat zwingend 
verlangt, dass der Bodenwert seines Waldgrundstücks wegen der 
unmittelbaren Stadtnähe einen Wertzuschlag erhalte und ausserdem 
die geforderte dingliche Belastung zu Gunsten des Kreisverbands 
abgegolten werde. Diese Forderungen können nicht als ganz un 
berechtigt angesehen werden. In den letzten Verhandlungen mit 
dem Grundbesitzerverein ergab sich eine Einigungsmöglichkeit, 
wenn der Kreisverband eine Belastungsentschädigung von 2 50.—DM 
und eine Bodenmehrwertentschädigung von 700.—DM aufzahlt. 
Andererseits konnte erreicht werden, dass der Kreisverband die 
Grunderwerbsteuer aus dem Mehrwert seines Grundstücks nicht zu 
sätzlich zu tragen hätte. Die ursprünglichen Forderungen des 
Güterbesitzervereins waren wesentlich höher. 
Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird 
beschlossen , 
den Grundstückstauschvertrag zwischen dem Kreisverband Biberach 
und dem Güterbesitzerverein Ochsenhausen zu den vorgetragenen 
Bedingungen zu genehmigen °
	        
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