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werden, dass sich die Stellenbesetzung weiterhin verzö
gert, nachdem sich die Verwaltung seit über einem Jahr -
uui die Einstellung eines solchen Beamten bemüht hat.
Aus diesem G-runde soll auch heute schon dem in Aussicht
genommenen Bewerber mitgeteilt werden, dass er durch die
heutige Entscheidung mit einer Stellenübertragung verbind
lich rechnen könne. Dieses Verfahren scheint mit Rück
sicht auf die Bestimmungen der neuen Kreisordnung, die
am 1.4.1956 in Kraft tritt, unbedenklich, da für
Stellenbesetzungen dieser Art künftig die Zuständig
keit des Kreisrats im Benehmen mit dem Landrat sowieso
gegeben ist .
Anschliessend wird durch Wahl gegen die Stimmen der
Mitglieder Habrik und Schilling und bei Enthaltung des
Mitglieds Handgretinger
beschlossen,
den Bewerber Hanßler dem Kreistag zur Einstellung zu
empfehlen und ihm die vom Kreistag noch zu schaffende
Planstelle der Bes. Gruppe A 4 b 1 zu übertragen»
Dem Bewerber wird vom Vorsitzenden von der Vorent
scheidung Kenntnis gegeben. Er wird gleichzeitig auf
gefordert, schon jetzt Maßnahmen einzuleiten, dass ein
möglichst rascher Diensteintritt beim Kreisverband
Biberach erfolgen kann. Hanßler nimmt diese Vorwahl
an und erklärt sich bereit, bei seinem jetzigen
Dienstherrn alles zu veranlassen, dass er spätestens
zum 1.5.1956 den Dienst beim Kreisverband Biberach
antreten kann.