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l« Kreisoberinspektor Lehmann zum neuen Leiter des
Ausgleichsamtes zu bestellen;
2. als dessen Stellvertreter Kreis Inspektor G-awatz zu be
stimmen ;
3® zum Leiter der Feststellungsabteilung im Ausgleichsamt
den Angestellten Kniffki zu bestimmen;
4° zu den Bestellungen Ziff e 1-3 die Zustimmung nach tz 308
LAG. einzuholen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens
der Neuregelung dem Vorsitzenden zu überlassen;
5® der Bestellung des Kreisamtmanns zum Stellvertreter
des Landrats als Vorsitzender der Ausschüsse des
Ausgleichsamtes zuzustimmen »
§ 19
Beförderung des Kreisoberinspektors Lehmann .
Kreisoberinspektor Lehmann hat eine besoldungssatzungs
mässige Planstelle der Besoldungsgruppe A 4 b 2 inne. Seine
Ernennung zum Leiter des Ausgleichsamtes rechtfertigt seine
Eingruppierung in die Stelle eines KreisOberinspektors der
Besoldungsgruppe A 4 b 1 . Der Beamte erfüllt auch sonst
die Voraussetzungen, die eine Beförderung rechtfertigen.
Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird
beschlossen ,
an den Kreistag den Antrag zu stellen,
in der Besoldungssatzung zu streichen:
1 Kreisoberinspektor beim Kreisausgleichsamt der Besoldungs
gruppe A 4 b 2
und dafür neu aufzunehmen :
1 Kreisoberinspektor als Leiter des Ausgleichsamtes der
Besoldungsgruppe A 4 b 1 ®