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§ 21
Änderung des Stellenplanes für das Kreiskrankenhaus
Biberach .
Der Stellenplan des Kreiskrankenhauses Biberach sieht
Planstellen für 19 Angehörige des Hauspersonals vor. Die
ständig starke Belegung des Hauses zwingt zu der Notwendigkeit
der Einstellung 2 weiterer Hausmädchen. Diese Einstellung
ist formal erst möglich, wenn im Stellenplan entsprechende
Stellen vorgesehen sind.
Die Verwaltung beantragt daher die Änderung und Erwei
terung des Stellenplanes um 2 Planstellen des Hauspersonals.
Für die Stellenplanänderung ist an sich der Kreistag zuständig.
Die Angelegenheit sollte aber vor Einberufung der nächsten
Kreistagssitzung entschieden werden .
Es wird daher als Eilbeschluss
beschlossen
im Stellenplan die Planstellen
Krankenhaus Biberach auf.21 zu
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für das Hauspersonal im Kreis
erhöhen .
§ 22
Weihnach ts zuwendungen an Beamt e, Angestellte und
Arbeiter'des Kreisverbandes .
Der Gemeindetag empfiehlt, den Beamten, Angestellten und
Arbeitern aus Anlass des diesjährigen Weihnachtsiestes diesel
ben Weihnachtsgratifikationen zukommen zu lassen wie im
vergangenen Jahr. Für die Angestellten und Arbeiter des
Kreisverbandes gilt eine tarifvertragliche Regelung,
wonach die Weihnachtszuwendungen
für Ledige 40.— DM
für Verheiratete 60.— DM
und für jedes kinderzu ¬
schlagsberechtigte Kind 15.— DM
betragen»