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§ 25
Weiterverwendung des Vol on tä r arztes D r . Sommer
im Kreiskrankenhaus
'Biberach .
Durch Kreisratsbeschluss vom 29.10.1954 wurde
Volontärarzt Dr. Sommer im Kreiskrankenhaus Biberach
ab 1.12.1954 auf die Dauer eines Jahres in stets
widerruflicher Weise Gelegenheit gegeben, seine inter
nistische Ausbildung a,ls unbezahlter Volontärarzt
bei der inneren Abteilung zu vervollkommnen . Dr. Sommer
hat mit Billigung der Chefärzte Dr. Schneiderhan und
Dr. Heinkele gebeten, die Volontärarztgenehmigung unter
den seitherigen Bedingungen für weitere 5-6 Monate
zu verlängern, da er eine von ihm angestrebte Assistenten
stelle an einer Kinderklinik voraussichtlich erst zum
1.5- oder 1.6.1956 antreten kann. Die Chefärzte
haben dieses Gesuch befürwortet. Dr. Sommer ist als
unbezahlter Arzt tätig. Eine Verlängerung ist deshalb
problematisch. Die Verwaltung wird aber mit Zu
stimmung des Kreisrats die Angelegenheit mit Dr. Sommer
und Chefarzt Dr. Heinkele so klären, dass die an sich
vorhandenen arbeitsrechtlichen Bedenken weitgehend
zurückgestellt werden können .
Unter dieser Voraussetzung wird vom Kreisrat
beschlossen ,
das seitherige Verhältnis mit Dr. Sommer in stets
widerruflicher Weise bis zum 1.6.1956 zu verlängern.