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§ 24
Einstellung des Dieter Mayer als Verwaltungskan di dat.
Das Verwaltungsaktuariat I bittet, ab 1.5.1956 den am
17.9.1940 geborenen Dieter Mayer, wohnhaft in Biberach als
Verwaltungskandidaten (Lehrling)einzustellen und dem Ver
wal tungsaktuariat I zur Ausbildung zuzuteilen. Mayer bemüht
sich gegenwärtig um Zulassung zur Vorbereitung für den geho
benen Verwaltungsdienst. Im Frühjahr scheidet beim Verwaltungs
aktuariat I der Verwaltungskandidat Buhl aus, da er zu
dieser Zeit seine 5-jährige Lehrzeit beendet. Der neue
Lehrling würde damit als Nachfolger für den ausscheidenden
Verwaltungskandidaten Buhl eintreten.
Es wird
beschlossen,
die Einstellung des Mayer vorbehältlich der Zulassung zur
Vorbereitung für den gehobenen Verwaltungsdienst ab 1.5.1956
zu genehmigen und den Kandidaten dem Verwaltungsakttiariat I
zur Ausbildung zuzuteilen .
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Beförderungsgesuch des VerwaltungsSekretärs Zimmer .
VerwaltungsSekretär Zimmer hat an den Kreisverband ein
Gesuch gerichtet, ihn zum Kreisinspektor der Besoldungsgruppe
A 4 c 2 zu befördern. Zimmer wurde beim Kreisverband am 1.8.55
eingestellt und als Anrechenbarer im Sinne des Gesetzes zu
Art. 151 Grundgesetz in das Beamtenverhältnis übernommen
unter Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 7 a
beim Ausgleichsamt. Der Beamte begründet sein Gesuch damit,
dass er bei seiner früheren Tätigkeit in der Wehrmacht bereits
nach Besoldungsgruppe A 4 c 2 besoldet wurde und sich durch
verschiedene Umstände, die er nicht verschuldet habe, ins
besondere wegen seiner Flüchtlingseigenschaft, in einer
wirtschaftlichen Notlage befinde. Er hält deshalb eine
Beförderung für angezeigt, zumal er die ganzen Jahre über seine
Pflicht als Beamter stets sauber erfüllt habe.
Zimmer wurde seinerzeit beim Kreisverband im Alter von rd.
60 Jahren eingestellt, um der Unterbringungspflicht nach dem
Gesetz zu Art. 151 GG zu genügen . Die Tätigkeiten des Beamten
entsprechen seiner derzeitigen Besoldungsgruppe.
Der Kreisrat kann sich zu einem Beförderungsvorschlag
an den Kreistag nicht entschliessen. Es wird deshalb
beschlossen,
das Gesuch des VerwaltungsSekretärs Zimmer abzulehnen