Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 24 
Einstellung des Dieter Mayer als Verwaltungskan di dat. 
Das Verwaltungsaktuariat I bittet, ab 1.5.1956 den am 
17.9.1940 geborenen Dieter Mayer, wohnhaft in Biberach als 
Verwaltungskandidaten (Lehrling)einzustellen und dem Ver 
wal tungsaktuariat I zur Ausbildung zuzuteilen. Mayer bemüht 
sich gegenwärtig um Zulassung zur Vorbereitung für den geho 
benen Verwaltungsdienst. Im Frühjahr scheidet beim Verwaltungs 
aktuariat I der Verwaltungskandidat Buhl aus, da er zu 
dieser Zeit seine 5-jährige Lehrzeit beendet. Der neue 
Lehrling würde damit als Nachfolger für den ausscheidenden 
Verwaltungskandidaten Buhl eintreten. 
Es wird 
beschlossen, 
die Einstellung des Mayer vorbehältlich der Zulassung zur 
Vorbereitung für den gehobenen Verwaltungsdienst ab 1.5.1956 
zu genehmigen und den Kandidaten dem Verwaltungsakttiariat I 
zur Ausbildung zuzuteilen . 
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Beförderungsgesuch des VerwaltungsSekretärs Zimmer . 
VerwaltungsSekretär Zimmer hat an den Kreisverband ein 
Gesuch gerichtet, ihn zum Kreisinspektor der Besoldungsgruppe 
A 4 c 2 zu befördern. Zimmer wurde beim Kreisverband am 1.8.55 
eingestellt und als Anrechenbarer im Sinne des Gesetzes zu 
Art. 151 Grundgesetz in das Beamtenverhältnis übernommen 
unter Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 7 a 
beim Ausgleichsamt. Der Beamte begründet sein Gesuch damit, 
dass er bei seiner früheren Tätigkeit in der Wehrmacht bereits 
nach Besoldungsgruppe A 4 c 2 besoldet wurde und sich durch 
verschiedene Umstände, die er nicht verschuldet habe, ins 
besondere wegen seiner Flüchtlingseigenschaft, in einer 
wirtschaftlichen Notlage befinde. Er hält deshalb eine 
Beförderung für angezeigt, zumal er die ganzen Jahre über seine 
Pflicht als Beamter stets sauber erfüllt habe. 
Zimmer wurde seinerzeit beim Kreisverband im Alter von rd. 
60 Jahren eingestellt, um der Unterbringungspflicht nach dem 
Gesetz zu Art. 151 GG zu genügen . Die Tätigkeiten des Beamten 
entsprechen seiner derzeitigen Besoldungsgruppe. 
Der Kreisrat kann sich zu einem Beförderungsvorschlag 
an den Kreistag nicht entschliessen. Es wird deshalb 
beschlossen, 
das Gesuch des VerwaltungsSekretärs Zimmer abzulehnen
	        
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