Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

3.1 
werden, dass spätestens bis zum. 31»3.1956 eine Regelung über 
die Pauschalierung der ärztlichen Leistungen in sämtlichen 
Abteilungen, die nicht Belegabteilungen sind oder werden, 
erfolgt. Bis zum Inkrafttreten der neuen Pauschalierung 
der Arztleistungen gilt für die Chirurg, und gebürtshilf. 
gynäkologische Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach eine 
zusätzliche zum Pflegesatz zu zahlende Tagespauschale von 
1.— DM, Besondere Bedeutung wird seitens der Krankenhaus 
verwaltung ausserdem der Vereinbarung beigemessen, dass 
sich die Verhandlungsparteien darüber einig sind, aus dem 
Unterschied zwischen den Sätzen der Selbstkostenberechnung 
und den vereinbarten Pflegesätzen dem Krankenhausträger in 
künftigen PflegesatzVerhandlungen keine geleisteten Zuschüsse 
im Sinne der Pflegesatzverordnung in Rechnung zu stellen. 
Die Verwaltung beantragt die Genehmigung der abgeschlos 
senen Vereinbarung, die mit dem Vorbehalt der Zustimmung 
durch den Kreisrat abgeschlossen wurde. 
Bei der Beratung kommt zum Ausdruck, dass die Bemühungen 
der Ve. waltung und das erzielte Ergebnis anerkennenswert sind 
und es in jedem Falle vorzuziehen ist, auch Teilergebnisse 
anzuerkennen, anstatt sich auf das langwierige preisrech'u- 
liche Festsetzungs- und Prüfungsverfahren der Preisbehörde 
zu verlassen, das letztlich kaum zu einem anderen Ergebnis 
führen wird und nur den Nachteil hat, dass ein Inkrafttreten 
der Pflegesatzerhöhungen mit erheblicher Verzögerung zu 
erreichen sein wird. 
Es wird einstimmig 
beschlossen, 
die Vereinbarung der Kreiskrankenhausverwaltung mit den 
Kostenträgern in der Einigungsverhandlung vom,16.12.1955 
anzuerke nen . 
, § 28 
Änder ung der Pfl eges ät ze der Kre iskr ankenhäuser 
für S elbs tzahler . 
Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Pflegesätze für 
öffentl. Kassen erscheint auch eine Erhöhuhg der Selbst 
zahlersätze angezeigt. Dabei wäre erstrebenswert, die 
seitherige 3• Pflegeklasse für Selbstzahler möglichst unter 
Einschluss der Arztleistungen zu pauschalieren, um nicht- 
ve\sicherten Personen Gelegenheit geben zu können, im Falls 
einer notwendigen Krankenhausbehandlung eine Pflegeklasse 
aufzusuchen, in der der Kostenanfall von vornherein im 
groben abgeschätzt werden kann. Die Einführung einer 
solchen Pauschalierung berührt aber das VertragsVerhältnis 
mit den Chefärzten, da diese nach den geltenden Arztverträgen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.