Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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-das Liquidationsrecht für Selbstzahler der Z. Verpflegungs 
klasse haben. 
Die Verwaltung empfiehlt, die Sätze für Selbstzahler 
in der Höhe festzusetzen, wie sie sich aus den Selbst 
kostenberechnungen ergeben, wobei wegen den notwendigen 
Verhandlungen mit den Chefärzten der Zeitpunkt des In 
krafttretens dieser Pflegesatzerhöhungen für Selbst 
zahler noch nicht festgelegt werden sollte. 
Als Grundlage für die weitere Vorbereitung wird 
die Verwaltung 
ermächtigt , 
folgende voraussichtlichen Sätze für Selbstzahler zu 
verwenden: 
Im Kreiskrankenhaus Biberach 
in der 1. Pflegeklasse täglich 15.— DM 
in der 2. Pflegeklasse täglich 11.50 " 
jeweils ohne Nebenleistungen und Arztkosten 
in der Z. Pflegeklasse täglich 11.50 " 
ohne teure Heilmittel, jedoch mit einem Zuschlag von 
1.50 DM für Arztleistungen . 
Im Kreiskrankenhaus Laupheim und Ochsenhausen 
in der 1. Pflegeklasse täglich 12.— DM 
in der 2. Pflegeklasse täglich 9.— " 
jeweils ohne Nebenleistungen und Arztkosten 
in der Z. Pflegeklasse täglich 
10.— DM 
ohne teure Heilmittel, jedoch mit einem Zuschlag von 
1.50 DM für Arztleistungen . 
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Sätze für 
die Selbstzahler und ihre tatsächliche Festsetzung wird 
später bestimmt werden .
	        
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