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-das Liquidationsrecht für Selbstzahler der Z. Verpflegungs
klasse haben.
Die Verwaltung empfiehlt, die Sätze für Selbstzahler
in der Höhe festzusetzen, wie sie sich aus den Selbst
kostenberechnungen ergeben, wobei wegen den notwendigen
Verhandlungen mit den Chefärzten der Zeitpunkt des In
krafttretens dieser Pflegesatzerhöhungen für Selbst
zahler noch nicht festgelegt werden sollte.
Als Grundlage für die weitere Vorbereitung wird
die Verwaltung
ermächtigt ,
folgende voraussichtlichen Sätze für Selbstzahler zu
verwenden:
Im Kreiskrankenhaus Biberach
in der 1. Pflegeklasse täglich 15.— DM
in der 2. Pflegeklasse täglich 11.50 "
jeweils ohne Nebenleistungen und Arztkosten
in der Z. Pflegeklasse täglich 11.50 "
ohne teure Heilmittel, jedoch mit einem Zuschlag von
1.50 DM für Arztleistungen .
Im Kreiskrankenhaus Laupheim und Ochsenhausen
in der 1. Pflegeklasse täglich 12.— DM
in der 2. Pflegeklasse täglich 9.— "
jeweils ohne Nebenleistungen und Arztkosten
in der Z. Pflegeklasse täglich
10.— DM
ohne teure Heilmittel, jedoch mit einem Zuschlag von
1.50 DM für Arztleistungen .
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Sätze für
die Selbstzahler und ihre tatsächliche Festsetzung wird
später bestimmt werden .