33
§ 29
aus der Jahresrechnung 1948 einschliess lich
der Nebenrechnungen . ”
.■Di? Jürtt„ Prüfungsanstalt für Körperschaften in Stuttgart
die Jahresrechnung 1948 geprüft. Das Regierungspräsidium
Sudwurttemberg - hohenzollern hat hiezu mit Erlass vom
19.10.1955 mitgeteilt, dass die Beanstandungen erledigt
sind, ns hat daher bestätigt, dass nunmehr nach Art. 48
Abs. 4 der Kreis Ordnung dem Kreistag bes.tätgt werden kann,
dass nach dem Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung -
einschliesslich der Nebenrechnungen für das Rechnungsjahr
1948 die Verwaltung gesetzmässig geführt worden ist . '
Der Kreisrat nimmt von dieser Mitteilung des Regierungs
präsidiums Kenntnis.
Es wird
beschlossen ,
K^oistag een Antrag zu stellen, aus der Jahresrechnung
194o einschliesslich der Nebenrechnungen des Kreisverbandes
Entlastung zu erteilen .
§ 30
cnn ung des Sörassenbauprogramms 1954 und
Bildung von'Res tvorbehalten .
Die Verwaltung.arbeitet gegenwärtig einen Nachtragsplan
für das Rechnungsjahr 1955 aus. In diesem Zusammenhang ist
mit von Bedeutung, dass sich im Strassenhaushalt des Rechnungs
jahres 1955 wesentliche Verschiebungen gegenüber den Plansätzen
des Haushaltsplanes ergeben. Pür die Erstellung des Nach
tragsplanes ist dabei von Bedeutung zu wissen, inwieweit
Restvorbehalte aus den Vorjahren und insbesondere aus der
Abrechnung des Strassenhaushalts 1954 eingeplant werden
können .
Es wird das bis jetzt vorliegende Zwischenergebnis des
Strassenhaushalts 1954 bekanntgegeben. Dabei kann davon
ausgegangen werden, dass die vorgetragenen Zwischenergebnisse