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sich nicht mehr wesentlich verändern.
In der Beratung dieser Angelegenheit vertritt der
Kreisrat einheitlich die Auffassung, eingesparte Plan-
mittel des Strassenhaushalts dem neuen Strassenbauprograinm
in Perm von Restvorbehalten zuzuführen und '
beschliesst :
lo Die Einsparungen der folgenden Ausbauvorhaven 1954
sind als Restvorbehalte auf das Rechnungsjahr 1955
zu übertragen:
a) Aussenstrecke Sulmingen - Heggbach
etwaige Überschüsse dem Bauvorhaben Orisiurchfahrt
ApfIngen II. Teil.
b) Aussenstrecke Dettingen - Egelsee
dem Bauvorhaben Ortsdurchfahrt Kirchdorf in Höhe
von 12.000.-- DM .
c) Ortsdurchfahrt Oberopfingen
dem Bauvorhaben Ortsdurchfahrt Edelbeuren I. Teil
in Höhe von 10.000.— DM .
d) Ortsdurchfahrt Illerbachen
dem Bauvorhaben Ortsdurchfahrt Edelbeuren 6.000.— Divi.
e) Aus ersparten Schneeräumkosten
dem Mühlwegausbau in Biberach 57-000.— Diu.
2 . Grundsätzlich sind etwaige Überschüsse aus^ lortlauienden
Strassenbaumaßnahmen dem folgenden Bauabschnitt des
nächsten Jahres als Restvorbehalte zuzuführen. .
Hievon ausgenommen sollen Beträge unter 5-000. Dm sein.
5 In dem noch zu verabschiedenden Nachtragsplan für das
Rechnungsjahr 1955 soll der Anteil der Stadt Biberach
an den Kosten des Strassenbauvorhabens am Muhlweg m
Biberach in Einnahme und Ausgabe mit eingestellt werden
und nicht durch Rotabsetzen an der Ausgabe verbucht
werden .