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Genehmigung von überplanmässigen Ausgaben .
In den Rechnungsjahren 1951, 1952 und 1953 wurden
mit Genehmigung des Kreisrats größere Einzelbeschaffungen
für das Kreiskrankenhaus Biberach anlässlich d er Erweiterung
dieses Hauses getätigt. Dabei entstanden in den Rechnungs-
jahren^l951 rd. 25 OOO.— DM, 1952 rd. 24 000.— DM
und 1953 rd. 35 000.— DM überplanmässige Ausgaben bei den
Ausgabetiteln 98. Haushaltsrechtlich ist die Genehmigung
dieser überplanmässigen Verausgabung notwendig. Der Kreisrat
wurde seinerzeit schon bei den Einzelvergaben auf die
dadurch eintretenden Haushaltsüberschreitungen hingewiesen,
wobei jedoch feststand, dass sich dadurch der Gesamt
zuschussbedarf für die Krankenhäuser nicht wesentlich ver
ändert .
Es wird
beschlossen ,
nachträglich noch förmlich festzustellen, dass die über
planmässigen Ausgaben bei Titel 98 des HaushaltsabSchnitts
511 in den Rechnungsjahren 1951 - 1953 mit Genehmigung
des Kreisrats erfolgt sind.
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Ablösung einer Schuld bei der Würbt. Girozentrale
Zweigstelle Ravensburg .
Der Kreisverband hat bei der Württ. Girozentrale
Zweigstelle Ravensburg 1t. Schuldschein vom 16.5.1952 zur
Mitfinanzierung des Kreiskrankenhauserweiterungsbaues in
Biberach ein Darlehen in Höhe von 250 000.— DM aufge
nommen. Der damaligen Kapitalmarktlage entsprechend war
dieses Darlehen nur kurzfristig als sogenannter unechter
Kassenkredit zu bekommen. Nach den seinerzeit vereinbarten
Darlehensbedingungen ist das Darlehen bis zum 31.12.1955
unkündbar und an diesem Tage in einem Betrag äur Rück
zahlung fällig. Im Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1955