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ist eine Tilgungsrate von 30 000.— DM enthalten. Ferner
ist der für den Krankenhausbau Biberach noch erwartende
Staatsbeitrag zur ausserordentlichen Schuldentilgung
zu verwenden. Über die restliche Sumine müsste im Rahmen
eines Nachtragsplanes nähere Bestimmung getroffen werden.
Die Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplanes für
das Rechnungsjahr 1955 wird noch einige Wochen anstehen.
Auf Grund der mit der KreisSparkasse Biberach statt
gefundenen Verhandlungen ist eine etwa notwendig werdende
Umschuldung des restlichen Darlehensbetrages durch eine
weitere Schuldaufnahme bei der KreisSparkasse möglich.
Aus formalen Gründen ist die Verwaltung ohne Genehmigung
des Kreisrats aber nicht in der Lage, am 31.12.1955 das
gesamte Darlehen zurückzuzahlen, obwohl vorübergehend
bis zur Verabschiedung des Nachtragsplanes die Abdeckung
der gesamten Schuld aus Betriebsmitteln möglich wäre.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Genehmigung zur Rück
zahlung der Gesamtschuld schon vor Verabschiedung des
Nachtragsplanes zu erteilen, wobei dann für eine ent
sprechende haushaltsrechtliche Deckung im Nachtragsplan
notfalls durch Umschuldung des Restbetrages zu sorgen
ist.
Entsprechend dem Antmag der Verwaltung wird nach
Beratung einstimmig
beschlossen,
1. die Genehmigung zur Rückzahlung der Schuld von 250 000.— DM
an die Württ. Girozentrale Zweigstelle Ravensburg zum
31.12.1955 zu erteilen;
2. die Verwaltung zu beauftragen, bei der vorgesehenen Auf
stellung des Nachtragsplanes für die haushaltsrechtliche
Erledigung der Angelegenheit zu sorgen . (
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Zuweisung von Verstärkung smitteln .
Die Haushaltsplanansätze der Untergruppe 98 des Haus
haltsplanes 1955 (vgl. Anlage 6 des Haushaltsplans) müssen
wegen verschiedenen dringlich gewordenen Beschaffungen um
einen Betrag bis zu 2.000.— DM überschritten werden. Die
Beschaffungen werden von der Verwaltung im einzelnen näher
begründet .
Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird
beschlossen,
den Untergruppen 98 des Haushaltsplanes 1955 aus Ve Stärkungs
mitteln 2 000.— DM zuzuweisen.