Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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ist eine Tilgungsrate von 30 000.— DM enthalten. Ferner 
ist der für den Krankenhausbau Biberach noch erwartende 
Staatsbeitrag zur ausserordentlichen Schuldentilgung 
zu verwenden. Über die restliche Sumine müsste im Rahmen 
eines Nachtragsplanes nähere Bestimmung getroffen werden. 
Die Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplanes für 
das Rechnungsjahr 1955 wird noch einige Wochen anstehen. 
Auf Grund der mit der KreisSparkasse Biberach statt 
gefundenen Verhandlungen ist eine etwa notwendig werdende 
Umschuldung des restlichen Darlehensbetrages durch eine 
weitere Schuldaufnahme bei der KreisSparkasse möglich. 
Aus formalen Gründen ist die Verwaltung ohne Genehmigung 
des Kreisrats aber nicht in der Lage, am 31.12.1955 das 
gesamte Darlehen zurückzuzahlen, obwohl vorübergehend 
bis zur Verabschiedung des Nachtragsplanes die Abdeckung 
der gesamten Schuld aus Betriebsmitteln möglich wäre. 
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Genehmigung zur Rück 
zahlung der Gesamtschuld schon vor Verabschiedung des 
Nachtragsplanes zu erteilen, wobei dann für eine ent 
sprechende haushaltsrechtliche Deckung im Nachtragsplan 
notfalls durch Umschuldung des Restbetrages zu sorgen 
ist. 
Entsprechend dem Antmag der Verwaltung wird nach 
Beratung einstimmig 
beschlossen, 
1. die Genehmigung zur Rückzahlung der Schuld von 250 000.— DM 
an die Württ. Girozentrale Zweigstelle Ravensburg zum 
31.12.1955 zu erteilen; 
2. die Verwaltung zu beauftragen, bei der vorgesehenen Auf 
stellung des Nachtragsplanes für die haushaltsrechtliche 
Erledigung der Angelegenheit zu sorgen . ( 
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Zuweisung von Verstärkung smitteln . 
Die Haushaltsplanansätze der Untergruppe 98 des Haus 
haltsplanes 1955 (vgl. Anlage 6 des Haushaltsplans) müssen 
wegen verschiedenen dringlich gewordenen Beschaffungen um 
einen Betrag bis zu 2.000.— DM überschritten werden. Die 
Beschaffungen werden von der Verwaltung im einzelnen näher 
begründet . 
Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird 
beschlossen, 
den Untergruppen 98 des Haushaltsplanes 1955 aus Ve Stärkungs 
mitteln 2 000.— DM zuzuweisen.
	        
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