Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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L 54 
Beschaffung einer Uhr für das Kreis Verwa l tungsge bäude. 
Die Beschaffung einer Uhr für den Sitzungssaal, die 
zugleich als doppelseitige Uhr auch für das Dienstzimmer des 
Kreisamtmanns Verwendung findet, wird von der Verwaltung 
beantragt, da die seitherige Uhr laufend deffekt ist. Empfoh 
len wird die Beschaffung einer geeigneten Uhr von der Firma 
Siemens. Es wird 
beschlossen, 
die Genehmigung zu einer solchen Uhrenbeschaffurig zu ertei 
len unter Entnahme der hiefür notwendigen Planmittel aus 
Verstärkungsmitteln . 
S 55 
Gewährung eines Beitrags an de n Filmdienst für 
Jugend und Volksbild u ng im Kreis Biberach . 
Der Filmdienst für «Jugend und Volksbildung im Kreis 
Biberach bespielt seit etwa 11/2 Jahren auch die landw. 
Berufsschulen des Kreises. Die einzelnen Schulleitungen 
halten diese "Vorführungen durchaus für geeignet die schuli 
schen Belange zu fördern. Seither wurde von den Berufs 
schülern je Veranstaltung ein Unkostenbeitrag von ZO Pfg. 
erhoben. Da es sich um Pflichtschüler handelt, hat das 
Oberschulamt ganz allgemein Filmvorführungen untersagt, die 
von Pflichtschülern Unkostenbeiträge erheben. Der Auffassung 
des Oberschulamtes muss für Pflichtschüler grundsätzlich 
zugestimmt werden. Aus diesem Grund ist auch zwischen den 
Gemeinden und dem Filmdienst eine Einigung zustande ge 
kommen, wonach die Gemeinden dem Filmdienst Pauschalbeiträge 
zur Verfügung stellen, wofür der Filmdienst dann unentgelt 
lich Vorführungen in den Volksschulen durchführt. Eine 
ähnliche Regelung empfiehlt sich für die landw. Berufsschulen. 
Im Kreis sind rd. 650 "landw. Berufsschüler vorhanden, für 
die der Kreis zwar nicht Schulträger , aber nach der derzeitigen 
Übung Rechnungsstelle ist. Nach Beratung wird entsprechend 
dem Antrag der Verwaltung 
beschlossen , 
dem Filmdienst für Jugend und Volksbildung als Abgeltung 
für unentgeltliche Filmvorführungen in den landw. Berufs 
schulen einen jährlichen Beitrag von 500.— DM zu verwilligen.
	        
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