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Beschaffung einer Uhr für das Kreis Verwa l tungsge bäude.
Die Beschaffung einer Uhr für den Sitzungssaal, die
zugleich als doppelseitige Uhr auch für das Dienstzimmer des
Kreisamtmanns Verwendung findet, wird von der Verwaltung
beantragt, da die seitherige Uhr laufend deffekt ist. Empfoh
len wird die Beschaffung einer geeigneten Uhr von der Firma
Siemens. Es wird
beschlossen,
die Genehmigung zu einer solchen Uhrenbeschaffurig zu ertei
len unter Entnahme der hiefür notwendigen Planmittel aus
Verstärkungsmitteln .
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Gewährung eines Beitrags an de n Filmdienst für
Jugend und Volksbild u ng im Kreis Biberach .
Der Filmdienst für «Jugend und Volksbildung im Kreis
Biberach bespielt seit etwa 11/2 Jahren auch die landw.
Berufsschulen des Kreises. Die einzelnen Schulleitungen
halten diese "Vorführungen durchaus für geeignet die schuli
schen Belange zu fördern. Seither wurde von den Berufs
schülern je Veranstaltung ein Unkostenbeitrag von ZO Pfg.
erhoben. Da es sich um Pflichtschüler handelt, hat das
Oberschulamt ganz allgemein Filmvorführungen untersagt, die
von Pflichtschülern Unkostenbeiträge erheben. Der Auffassung
des Oberschulamtes muss für Pflichtschüler grundsätzlich
zugestimmt werden. Aus diesem Grund ist auch zwischen den
Gemeinden und dem Filmdienst eine Einigung zustande ge
kommen, wonach die Gemeinden dem Filmdienst Pauschalbeiträge
zur Verfügung stellen, wofür der Filmdienst dann unentgelt
lich Vorführungen in den Volksschulen durchführt. Eine
ähnliche Regelung empfiehlt sich für die landw. Berufsschulen.
Im Kreis sind rd. 650 "landw. Berufsschüler vorhanden, für
die der Kreis zwar nicht Schulträger , aber nach der derzeitigen
Übung Rechnungsstelle ist. Nach Beratung wird entsprechend
dem Antrag der Verwaltung
beschlossen ,
dem Filmdienst für Jugend und Volksbildung als Abgeltung
für unentgeltliche Filmvorführungen in den landw. Berufs
schulen einen jährlichen Beitrag von 500.— DM zu verwilligen.