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Minderjährigenfürs o rge für Horst Weiß i n Oberbalzheim .
Nach den Feststellungen des Staatl. Gesundheitsamtes
Biberach war für Horst Weiß, geboren am 11.4.1943, Sohn des
Bürgermeisters Weiß in Oberbalzheim eine Erholungskur in
Bad Imnau dringend erforderlich.Das Kind wurde deshalb
vom 28.7. - 2.9.1955 mit anderen Kindern des Kreises auf
Veranlassung des Jugendamtes in das Kindersolbad Bad Imnau
geschickt. Aus diesem Kuraufenthalt sind noch 134.— DM
ungedeckte Kosten vorhanden. Bürgermeister Weiß hat eine
5-köpfige Familie zu unterhalten und bezieht nur ein monat
liches Einkommen von 288.— DM. Nach den Grundsätzen der
Minderjährigenfürsorge hätte der Vater dieses Kindes zu den
entstandenen Kosten einen Betrag von 25.— DM zu leisten,
während der restliche Betrag von r d. 100.— DM aus Mitteln
der Minderjährigenfürsorge aufzubringen wäre. An den Aufwen
dungen der Minderjährigenfürsorge sind aber die Gemeinden
wieder beteiligt. Bürgermeister Weiß möchte aus sehr wohl
verständlichen Gründen bei der Gemeinde nicht als Unter
stützungsempfänger in Erscheinung treten. Andererseits ist
aber sein Monatseinkommen gemessen an seinen UnterhaltsVer
pflichtungen so bescheiden, dass das Eingreifen der Fürsorge
bei der Kinderlandverschickung des Sohnes von Bürgermeister
Weiß gerechtfertigt war. Es erhebt sich somit die Frage,
ob der Kreisverband in Berücksichtigung der besonderen Ver
hältnisse auf den anfallenden Gemeindeanteil von 42.— DM
verzichten will.
Bei der Beratung spricht sich der Kreisrat einmütig
dafür aus, das Landratsamt möge sich dafür verwenden, dass
dem Bürgermeister in Oberbalzheim eine angemessene Bezahlung
zuteil werde, zumal sich die Gemeinde Oberbalzheim in guten
finanziellen Verhältnissen befindet .
Der Vorsitzende sagt sein Eingreifen zu, weist aber
daraufhin, dass es sich bei kleineren Gemeinden um Rahmen-
sätze handle und innerhalb dieser Sätze es der Entscheidung
des Gemeinderats obliege, die Entschädigung des ehrenamt
lichen Bürgermeisters festzusetzen . Der Vorsitzende
empfiehlt, in Anbetracht der durchaus verständlichen Gründe
im vorliegenden Falle ausnahmsweise von der Erstattung des
Gemeindeanteils von 42.— DM abzusehen .
Entsprechend diesem Vorschlag wird
beschlossen ,
auf den Gemeindeanteil im Falle der Ki.derlandverSchickung
des Horst Weiß zu verzichten .