Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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Minderjährigenfürs o rge für Horst Weiß i n Oberbalzheim . 
Nach den Feststellungen des Staatl. Gesundheitsamtes 
Biberach war für Horst Weiß, geboren am 11.4.1943, Sohn des 
Bürgermeisters Weiß in Oberbalzheim eine Erholungskur in 
Bad Imnau dringend erforderlich.Das Kind wurde deshalb 
vom 28.7. - 2.9.1955 mit anderen Kindern des Kreises auf 
Veranlassung des Jugendamtes in das Kindersolbad Bad Imnau 
geschickt. Aus diesem Kuraufenthalt sind noch 134.— DM 
ungedeckte Kosten vorhanden. Bürgermeister Weiß hat eine 
5-köpfige Familie zu unterhalten und bezieht nur ein monat 
liches Einkommen von 288.— DM. Nach den Grundsätzen der 
Minderjährigenfürsorge hätte der Vater dieses Kindes zu den 
entstandenen Kosten einen Betrag von 25.— DM zu leisten, 
während der restliche Betrag von r d. 100.— DM aus Mitteln 
der Minderjährigenfürsorge aufzubringen wäre. An den Aufwen 
dungen der Minderjährigenfürsorge sind aber die Gemeinden 
wieder beteiligt. Bürgermeister Weiß möchte aus sehr wohl 
verständlichen Gründen bei der Gemeinde nicht als Unter 
stützungsempfänger in Erscheinung treten. Andererseits ist 
aber sein Monatseinkommen gemessen an seinen UnterhaltsVer 
pflichtungen so bescheiden, dass das Eingreifen der Fürsorge 
bei der Kinderlandverschickung des Sohnes von Bürgermeister 
Weiß gerechtfertigt war. Es erhebt sich somit die Frage, 
ob der Kreisverband in Berücksichtigung der besonderen Ver 
hältnisse auf den anfallenden Gemeindeanteil von 42.— DM 
verzichten will. 
Bei der Beratung spricht sich der Kreisrat einmütig 
dafür aus, das Landratsamt möge sich dafür verwenden, dass 
dem Bürgermeister in Oberbalzheim eine angemessene Bezahlung 
zuteil werde, zumal sich die Gemeinde Oberbalzheim in guten 
finanziellen Verhältnissen befindet . 
Der Vorsitzende sagt sein Eingreifen zu, weist aber 
daraufhin, dass es sich bei kleineren Gemeinden um Rahmen- 
sätze handle und innerhalb dieser Sätze es der Entscheidung 
des Gemeinderats obliege, die Entschädigung des ehrenamt 
lichen Bürgermeisters festzusetzen . Der Vorsitzende 
empfiehlt, in Anbetracht der durchaus verständlichen Gründe 
im vorliegenden Falle ausnahmsweise von der Erstattung des 
Gemeindeanteils von 42.— DM abzusehen . 
Entsprechend diesem Vorschlag wird 
beschlossen , 
auf den Gemeindeanteil im Falle der Ki.derlandverSchickung 
des Horst Weiß zu verzichten .
	        
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