Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 37 
Ergänzung des Prüfungsausschusses na ch de mKriegs- 
gefangenenentschäd i gungsgesetz . 
Nach dem Erlass des Ministeriums vom 28.10.1955 
sind die Prüfungsausschüsse nach § 39 des Kriegsgefan 
genenentschädigungsgesetzes identisch mit den schon 
beim Ausgleichsamt bestehenden Prüfungsausschüssen. 
Diese Ausschüsse sind lediglich noch durch einen Ver 
treter der Personengruppe des § 2 Abs. 2 des KgfEG 
zü ergänzen. § 2 Abs. 2 besagt, dass Internierte oder 
Verschleppte den Kriegsgefangenen gleichgestellt sind. 
Es ist also notwendig, einen Verschleppten oder Inter 
nierten in diese Prüfungsausschüsse zu wählen, wobei 
für diese Wahl die Zuständigkeit des Kreisrates 
gegeben ist. Die Verwaltung"hat den Verband der Lands 
mannschaften des Kreises Biberach um Vorschläge gebe 
ten, da in diesem Verband eine große Zahl der Ver 
schleppten und Internierten organisiert ist . 
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung auf 
&rund dieser Stellungnahme wird 
beschlossen , 
in den Prüfungsausschuss gern. § 39 des KgfEG als Ver 
treter der Verschleppten und Internierten bis auf wei 
teres zu wählen: 
Als ordentliches Mitglied: 
Mayer, Josef, Musikpädagoge in Biberach 
und als Stellvertreter: 
Mathias Steigerwald, Mittelbiberach .
	        
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