Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 38 ' 
Mieten für die Landwirts cha ftsämter . 
Dem Kreisrat wird bekanntgegeben, dass das Land 
beim Abschluss der Mietverträge für die Landwirtschafts- 
-ämter in Biberach und Laupheim nur anteilige Büroräume 
im Umfang, von 25 qm als ausreichend anerkannt hat. 
Die.se Fläche ist den Berechnungen der Miete zugrunde 
gelegt worden. Die Verwaltung hat sich gegen eine solche 
willkürliche Festlegung der Mietfläche verwahrt'und auch 
den G-emeindetag um Vorstellung bei den zuständigen staat 
lichen Stellen gebeten. Die Verwaltung beantragt, eine 
Entscheidung des Kreisrats über die weitere Behandlung 
der Angelegenheit. 
Bei der Beratung kommt als einheitliche, Auffassung 
des Kreisrats zum Ausdruck, dass eine Anerkennung von 
nur 25 qm Büroraum für die Landwirtschaftsämter de;n 
tatsächlichen Verhältnissen in keiner Weise Rechnung 
trägt und“ deshalb weitere Vorstellungen bei den zustän 
digen staatlichen Steilen gerechtfertigt sind. Der 
Kreisverband hat zwar die Möglichkeit, in Anwendung des 
bestehenden Mietvertrages, die Büroräume des Landwirt 
schaftsamtes zu beschränken, zuvor soll -jedoch nochmals 
mit den zuständigen staatlichen Stellen wegen Berich 
tigung des Mietvertraget verhandelt werden, da die Auf 
fassung des Landes offensichtlich unbillig ist . 
Es wird 
beschlossen, 
; i." 
die Verwaltung zu beauftragen, wegen der Festsetzung 
höherer Büroflächen mit den zuständigen staatl. Stellen 
erneut zu verhandeln, wobei auf die Auffässung des 
Kreisrats und die etwaigen Folgen einer erneuten Ab 
lehnung zu verweisen ist .
	        
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