43
2 43
Ab. re Bauk osten des 4-Faciilienhauses in
Biberach . -™~
Dem Kreisrat wird das Abrechnungsergebnis über das
Bauvorhaben Erstellung eines 4-Familienhauses in Biberach
oekanntgegeben. Die Gesamtkosten betragen 113 747 31 DM
zuzüglich der noch anfallenden Beträge für Feuerlöscher
und Architekt. Dabei wird festgestellt, dass die Kosten
voranschlage und die bereitgestellten Planmittel einge
nalten wurden. Die vorgetragene Abrechnung wird
anerkannt.
$ 44
SonderentSchädigung für Kreisbaumei ster Maier und
Kreisbaumeister Ceppa.
Kreisbaumeister Maier hat die Planung und Bauleitung für
die Erstellung eines kreisverbandseigenen 4-Familienhauses
in Biberach erhalten. Dadurch wurden Architektenkosten in
Höhe von rd. 9,000,-- DM* eingespart. Durch die Übertragung
dieser zusätzlichen Arbeiten an Kreisbaumeister Maier
wurde dieser während dieser Bauzeit ausserordentlich
stark in Anspruch,genommen. Es ist ihm dadurch auch nicht
möglich gewesen, in diesem Jahr ein Gemeindebauvorhaben zu
erstellen. Es wird,,deshalb für angezeigt gehalten, an Kreis
baumeister Maier für diese zusätzliche Arbeitsleistung eine
Sonderentschädigung in Höhe von 1 200.— DM auszuzahlen ,
Ähnlich verhält es sich mit Kreisbaumeister Ceppa. Dieser
wurde beauftragt, die im vergangenen Jahr durchgeführten
Umbauarbeiten im,Kreis- und Tbc-Krankenhaus in Ochsenhausen
zu leiten. Auch in diesem Falle wären Architektenkosten
in Höhe von mehreren tausend DM entstanden .
Nach Beratung wird bei Stimmenthaltung der Mitglieder
Hagel und Schilling
beschlossen,
an Kreisbaumeister Maier für die Architektenleistung anlässlich
der Erstellung eines kreisverbandseigenen 4-Familienhauses
in Biberach (ao Haushalt 54 ) und an Kreisbaumeister Ceppa
für,die Architektenleistungen anlässlich des Umbaus des
Kreis- und Tbc-Krankenhauses in Ochsenhausen (ordentl,
Haushalt 54) eine Sonderentschädigung in Höhe von je
1 200,— DM auszuzahlen .