Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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einer entsprechenden Entschädigung sei für die Verwaltung 
einmal der Vorgang der wesentlich höher festgesetzten 
Entschädigungen an Kreisbaumeister Maier für seine 
Mitwirkung am Kreiskrankenhausbau in Biberach, zum anderen 
aber auch die Kreisbaumeister in ihrer Bereitwilligkeit 
zur Ausführung von Eigenregiearbeiten in gleicher Weise 
wie für G-emeindebauten zu entschädigen . 
Nach längerer und recht eingehender Beratung der An 
gelegenheit ist der Kreisrat der Auffassung, dass künftig 
Entschädigungen seitens des Kreisverbandes an Kreis 
baumeister für die Planung und Bauleitung von eigenen 
Bauten des Kreisverbände nicht mehr verwilligt werden 
können. Unbeschadet dieses Grundsatzbeschlusses sollen 
aber die beiden anstehenden Fälle ( § 44) abschliessend 
noch entschädigt werden, weil die beiden Kreisbaumeister 
bisher von einer entsprechenden Handhabung ausgehen 
durften. 
Es wird 
beschlossen, 
für eine Inanspruchnahme der Kreisbaumeister für 
Bauvorhaben des Kreisverbands künftig zusätzliche Ent 
schädigungen nicht mehr zu verwilligen . 
§ 46 
Vorlage der Niederschriften . 
Die Niederschriften über die Beratung des Kreisrats 
vom 8.10. und 15.10.1955 werden bekanntgegeben . 
Einwendungen werden nicht erhoben . 
Z.B. 
Der Vorsitzende: Der geschäftsleitende 
amte des Kreisverbände 
Kreisamtsrat 
Landrat 
Schriftführer: 
KreisOberinspektor.
	        
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