Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 5 
Festsetzung des Besoldungsdienstalters für Kreisbaumeister Maier. 
Kreisbaumeister Maier wurde durch Kreistagsbeschluß vom 21 .Juni 
1954 unter Änderung der Besoldungssatzung zum Kreisbaumeister der Bes T 
Gruppe A 5 b befördert. Das Regierungspräsidium hat hiezu mit Erlaß 
vom 15.7.1954 die erforderliche Genehmigung erteilt. In Vollzug dieses 
Beschlusses ist das Besoldungsdienstalter für Kreisbaumeister Maier 
neu festzusetzen. Maier hatte seither ein Besoldungsdienstalter vom 
1.4.1945 in Bes.Gruppe A 4 b 1. Gemäß 7 Absatz 1 Besoldungsgesetz 
wäre sein BDA in der' Bes.Gruppe A 3 b auf 1.4.1930 festzusetzen. 
Beschluß: . 
Das Besoldungsdienstalter des Kreisbaumeisters Maier in der Bes-rGruppe 
A 3 b auf 1.4.1950 festzusetzen. 
§ 6 
Festsetzung des Besoldungsdienstalters für Verwaltungsober- 
sekretär Willi Wahl, 
Der seitherige Verwaltungssekretär Wahl wurde durch Kreistags 
beschluß vom 21.6.1954 zum VerwaltungsoberSekretär der Bes. Gruppe 
A 5 b befördert. Die Schaffung dieser besoldungssatzungsmässigen 
Stelle wurde vom Regierungspr.äsidium mit Erlaß vom 15.7.1954 ge 
nehmigt . Das BDA. des Wahl wäre'gemäß § 7 Absatz 1 des Besoldungsge 
setzes festzulegen. Das BDA. war seither in der Bes.Gruppe A 7 a auf 
1.4.1939 festgesetzt. 
Beschluß: 
Das Besoldungsdienstalter für den Verwaltungsobersekretär Wahl in 
der Bes.Gruppe A 5 b gemäß § 7 Absatz 1 Bes.Gesetz auf 1.4.1943 fest 
zusetzen.
	        
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