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§ 5
Festsetzung des Besoldungsdienstalters für Kreisbaumeister Maier.
Kreisbaumeister Maier wurde durch Kreistagsbeschluß vom 21 .Juni
1954 unter Änderung der Besoldungssatzung zum Kreisbaumeister der Bes T
Gruppe A 5 b befördert. Das Regierungspräsidium hat hiezu mit Erlaß
vom 15.7.1954 die erforderliche Genehmigung erteilt. In Vollzug dieses
Beschlusses ist das Besoldungsdienstalter für Kreisbaumeister Maier
neu festzusetzen. Maier hatte seither ein Besoldungsdienstalter vom
1.4.1945 in Bes.Gruppe A 4 b 1. Gemäß 7 Absatz 1 Besoldungsgesetz
wäre sein BDA in der' Bes.Gruppe A 3 b auf 1.4.1930 festzusetzen.
Beschluß: .
Das Besoldungsdienstalter des Kreisbaumeisters Maier in der Bes-rGruppe
A 3 b auf 1.4.1950 festzusetzen.
§ 6
Festsetzung des Besoldungsdienstalters für Verwaltungsober-
sekretär Willi Wahl,
Der seitherige Verwaltungssekretär Wahl wurde durch Kreistags
beschluß vom 21.6.1954 zum VerwaltungsoberSekretär der Bes. Gruppe
A 5 b befördert. Die Schaffung dieser besoldungssatzungsmässigen
Stelle wurde vom Regierungspr.äsidium mit Erlaß vom 15.7.1954 ge
nehmigt . Das BDA. des Wahl wäre'gemäß § 7 Absatz 1 des Besoldungsge
setzes festzulegen. Das BDA. war seither in der Bes.Gruppe A 7 a auf
1.4.1939 festgesetzt.
Beschluß:
Das Besoldungsdienstalter für den Verwaltungsobersekretär Wahl in
der Bes.Gruppe A 5 b gemäß § 7 Absatz 1 Bes.Gesetz auf 1.4.1943 fest
zusetzen.