Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 7 
Festsetzung des Besold.imgsdien.stalters für Kreisinspektor 
Paul G-awatz. 
Durch Kreistagsbeschluß vom 21.6.1954 wurde für den ap. 
Kreisinspektor G-awatz eihe Planstelle der Bes.Gruppe A 4 c 2 beim 
Ausgleichsamt geschaffen. Die Schaffung dieser Planstelle wurde vom 
Regierungspräsidium mit Erlaß vom 15.7.1954 genehmigt. Zur Besetzung 
lieber Stelle mit dem an der" Unterbringung nicht teilhehmenden ap. 
Kreisinspektor Gawatz wurde'mit Erlaß vom selben Tage aüf Grund von 
§ 16 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 5 des Gesetzes zur 
Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 151 GG fallenden 
Personen Zustimmung erteilt. 
Gawatz hatte seither ein DDA vomll.X2.1948. Der Beamte ist 
am 14.8.1927 geboren. Er hat seine Lehre am 1. Dezember 1945 ange 
treten und war seither ununterbrochen im öffentlichen Dienst tätig. 
Bei ihm liegen die Voraussetzungen des Erlasses des Finanzministeriums 
Baden/Wür11emberg vom 11. Mai 1955 betreffend Festsetzung des Besol 
dungsdienstalters in besonderen Fällen und Anrechnung von Kriegsdienst 
zeiten vor, da er unmittelbar nach Beendigung seiner Schulzeit zum 
Arbeitsdienst bezw. zum Kriegsdienst einberufen wurde und er auch 
unverzüglich nach Rückkehr aus Kriegsgefangenschaft sich zum Eintritt 
in den Vorbereitungsdienst gemeldet hat. Sein Diätendienstalter soll 
deshalb zum frühest möglichen Zeitpunkt (Vollendung des 20. Lebens 
jahres) , also auf 14.8.1947 und sein Besoldungsdienstalter gemäß 
§ 5 Absatz 2 des Besoldungsgesetzes auf 14.8.1952 festgesetzt werden. 
Beschluß: 
Das Besoldungsdienstalter des Kreisinspektors Gawatz in Anwendung 
des Erlasses des Finanzministeriums vom 11. Mai 1955 in Verbindung 
mit Nr. 57 Abs. 1 Bes.Vorschriften auf 14.8.1952 mit Wirkung ab 
1.4.1954 festzusetzen.
	        
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