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§ 8
Festsetzung des Besoldungsdienstalters für Verwaltungs
sekretär Schlachter.
Durch Kreistagsbeschluß vom 21.6.1954 ist die freigewordene
besoldungssatzungsmässige Planstelle der Bes.Gruppe A 7 a dem auf das
Gesetz zu Artikel 1Z1 GG anrechenbaren* Bewerber Schlachter mit Wir
kung ab r.7.1954 übertragen worden. Schlachter war vom 16.3.1955 bis
zum 8.5.1945 im Arbeitsdienst tätig, zuletzt als ünterfeidmeister.
Nachweise über sein früheres Besoldungsdienstalter kann Schlachter,
da er Kriegssachgeschädigter ist, nicht mehr vorlegen. Bei der Fest
setzung seines Besoldungsdienstalters soll davon ausgegangen werden,
daß ihm die-gesamte Zeit seines Arbeitsdienstes, das sind 12 Jahre,
1 Monat und 25 Tage,, angerechnet werden. Von einer noch günstigeren
Festsetzung soll mit Rücksicht auf die ÜberholungsklauseL Abstand
genommen werden. Die Beamten des Kreisverbands mit ähnlichen Ver
hältnissen wie er, haben ein Besoldungsdienstalter, das dem für Ver
waltungssekretär Schlachter vorgeschlagenen etwa entspricht.
Beschluß: '
Das Besoldungsdienstaltnr des anrechenbaren Verwaltungssekretärs
Schlachter in der Bes.Gruppe A 7 a unter Anrechnung seiner Arbeits
dienstzeit auf 1. Mai 1942 festzusetzen.. , <
§ 9
Verwendung eines Bauing. bei der Kreisbaumeisterstelle
Ochsenhausen.
Dem Kreisrat wird ein Gesuch der Kreisbaumeisterstelle Ochsen
hausen an das Landratsamt Biberach wegen der vorhandenen Arbeitsüber
lastung bekanntgegeben. Der Vorsitzende stellt hiezu fest, daß die
Kreisbaumeisterstellen vielfach die ihnen übertragenen Arbeitsgebiet
nicht mehr bewältigen könnten und deshalb manches unerledigt bleibe.
Insbesondere könnten vielfach die gesetzlich vorgeschriebenen Bau
kontrollen nicht mehr durchgeführt werden. Solche Arbeitsrückstände
seien im Hinblick auf die mögliche Haftung für den Fall, daß etwas
passiert, recht bedenklich. Die Angelegenheit wird eingehend erörten
wobei insbesondere auch zum Ausdruck kommt, daß es durch die Vielzahl
der Baugesuche den Kreisbaumeistern nicht mehr möglich ist, sich idt
vornehmsten Aufgabe, der Beratung der Gemeinden auf dem Gebiet der
Ortsbauplanung zu widmen. Bei der Kreisbaumeisterstelle Ochsenhausen
sind besondere Verhältnisse insoweit noch gegeben, als es sich hier
um den weiträumigsten Bezirk handelt, weil sich die 25 Gemeinden