Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 8 
Festsetzung des Besoldungsdienstalters für Verwaltungs 
sekretär Schlachter. 
Durch Kreistagsbeschluß vom 21.6.1954 ist die freigewordene 
besoldungssatzungsmässige Planstelle der Bes.Gruppe A 7 a dem auf das 
Gesetz zu Artikel 1Z1 GG anrechenbaren* Bewerber Schlachter mit Wir 
kung ab r.7.1954 übertragen worden. Schlachter war vom 16.3.1955 bis 
zum 8.5.1945 im Arbeitsdienst tätig, zuletzt als ünterfeidmeister. 
Nachweise über sein früheres Besoldungsdienstalter kann Schlachter, 
da er Kriegssachgeschädigter ist, nicht mehr vorlegen. Bei der Fest 
setzung seines Besoldungsdienstalters soll davon ausgegangen werden, 
daß ihm die-gesamte Zeit seines Arbeitsdienstes, das sind 12 Jahre, 
1 Monat und 25 Tage,, angerechnet werden. Von einer noch günstigeren 
Festsetzung soll mit Rücksicht auf die ÜberholungsklauseL Abstand 
genommen werden. Die Beamten des Kreisverbands mit ähnlichen Ver 
hältnissen wie er, haben ein Besoldungsdienstalter, das dem für Ver 
waltungssekretär Schlachter vorgeschlagenen etwa entspricht. 
Beschluß: ' 
Das Besoldungsdienstaltnr des anrechenbaren Verwaltungssekretärs 
Schlachter in der Bes.Gruppe A 7 a unter Anrechnung seiner Arbeits 
dienstzeit auf 1. Mai 1942 festzusetzen.. , < 
§ 9 
Verwendung eines Bauing. bei der Kreisbaumeisterstelle 
Ochsenhausen. 
Dem Kreisrat wird ein Gesuch der Kreisbaumeisterstelle Ochsen 
hausen an das Landratsamt Biberach wegen der vorhandenen Arbeitsüber 
lastung bekanntgegeben. Der Vorsitzende stellt hiezu fest, daß die 
Kreisbaumeisterstellen vielfach die ihnen übertragenen Arbeitsgebiet 
nicht mehr bewältigen könnten und deshalb manches unerledigt bleibe. 
Insbesondere könnten vielfach die gesetzlich vorgeschriebenen Bau 
kontrollen nicht mehr durchgeführt werden. Solche Arbeitsrückstände 
seien im Hinblick auf die mögliche Haftung für den Fall, daß etwas 
passiert, recht bedenklich. Die Angelegenheit wird eingehend erörten 
wobei insbesondere auch zum Ausdruck kommt, daß es durch die Vielzahl 
der Baugesuche den Kreisbaumeistern nicht mehr möglich ist, sich idt 
vornehmsten Aufgabe, der Beratung der Gemeinden auf dem Gebiet der 
Ortsbauplanung zu widmen. Bei der Kreisbaumeisterstelle Ochsenhausen 
sind besondere Verhältnisse insoweit noch gegeben, als es sich hier 
um den weiträumigsten Bezirk handelt, weil sich die 25 Gemeinden
	        
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