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§ 11
Besetzung der neugeschaffenen halben Assistentenstelle der
chirurgischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach.
Durch Kreisratsbeschluß vom 21.7.1954 wurde bei der chirur
gischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach 1/2 Assistenten
stelle in den Stellenplan aufgenommen. Entsprechend dem Vorschlag
des Chefarztes Dr. Schneiderhan soll diese Stelle mit dem seither
im Kreiskrankenhaus verwendeten Volontärarzt Dr. Hefler besetzt
werden. Entsprechend diesem Antrag wird einstimmig
beschlossen,
die neugeschaffene Teilassistensteile dem Dr. Hefler mit Wirkung
ab 1.August 1954 befristet auf die Dauer von 2 Jahren zu übertragen,
Als Entschädigung wird ein Betrag gewährt, der 60 % einer Vergütung
nach TO.A III entspricht.
§ 12
Verwendung der Krankenschwester G-abriele Honczek im
Kreiskrankenhaus Biberach.
In der Kreisratssitzung vom 10.6.1954 wurde der Stellenplan
für die Krankenschwestern im Kreiskrankenhaus Biberach wegen der In
betriebnahme des G-esamthauses neu festgelegt und eine entsprechende
Zahl neuer Schwestern eingestellt. Es hat sich nunmehr gezeigt, daß
auch die innere Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach über Er
warten stark zugenommen hat. Es lässt sich deshalb nicht vermeiden!
daß bei der Inneren Abteilung eine weitere Schwester verwendet wirf'
Die seither im Hilfskrankenhaus Laupheim verwendete Gabriele Honczei
wäre jetzt bereit, in der Isolierabteilung des Kreiskrankenhauses
Biberach tätig zu sein. Die Schwester hat sich bei ihrer Tätigkeit
in Laupheim gut bewährt. Ihre* Verwendung im Krankenhaus wäre sehr
zweckmässig. Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird
beschlossen,
die Beschäftigung und Übernahme der Krankenschwester Gabriele Hon/'
in das Kreiskrankenhaus Biberach zu genehmigen unter Bezahlung nach
Verg.Gruppe Kr.d und dem tarifmäßigen Jsolierzuschlag.