Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 13 
Beteiligung des Kreisverbands an den Kosten der Berufs 
kleidung des Kraftfahrers Dollerer. 
Der Staat hat sich an den Kreisverband mit dem Ersuchen ge 
wandt , sich an den entstandenen Berufskleiderkosten von 485,60 DM 
für Kraftfahrer Dolderer zur Hälfte zu beteiligen. Die Berufs 
kraftfahrer des Staates haben nach einer Dienstordnung Berufskleidung 
zu tragen» Das Gesuch des Staates ist damit begründet, daß Dolderer 
Angestellter des Kreisverbands ist und nur zu 50 % vom Landratsamt 
in Anspruch genommen wird. Seither hat Kraftfahrer Dolderer ein 
Kleidergeld von 5,- DM monatlich erhalten, an dem sich das Land 
ratsamt zur Hälfte beteiligt hat. Auf Antrag der Verwaltung wird 
beschlossen: 
1) Dem Staat als Beteiligung an den Berufsbekleidungskosten für 
Kraftfahrer Dolderer das seitherige, dem Kreisverband verbliebene 
Kleidergeld von jährlich 30,- DM als jährliche Pauschsumme zu den 
Beschaffungskosten anzubieten. 
2) Für den Fall, daß eine Einigung auf dieser Basis nicht zustande 
kommt, die Verwaltung zur Bezahlung der hälftigen Kosten zu er 
mächtigen. 
§ 14 
Beitrag zu Gunsten der Hochwassergeschädigten in Bayern. 
Der Deutsche Landkreistag hat die Kreisverbände aufgefordert, 
unter dem Stichwort "Landkreise helfen den Landkreisen" zu Gunsten 
der Hochwassergeschädigten in Bayern einen Beitrag zur Verfügung 
zu stellen. Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen, 
zu Gunsten der Hochwassergeschädigten in Bayern dem Bayerischen 
Landkreistag einen einmaligen Beitrag von 2 000 DM zur Verfügung zu 
stellen.
	        
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