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§ 17 :
Körprämien zur Förderung der Tierzucht.
Das Tierzuchtamt Biberach bittet, auch im Haushaltsjahr 1954
zur Förderung der Vatertierhaltung wie in den vergangen Jahren 400 DM
bereitzustellen, um nach Abschluß der Hauptkörung gewisse Prämien
verteilen zu können. Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung wird
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beschlossen,
dem Tierzuchtamt im Rechnungsjahr 1954 wieder 400 DM für Körprämien
zur Verfügung zu stellen.
§ 18
MietVerhältnis zwischen dem Tierzuchtamt Biberach und dem
Kreisverband Biberach.
Die Aussenstelle des Tierzuchtamts Biberach in Laupheim ist
in unserer neuerstellten Landwirtschaftsschule in Laupheim unterge
bracht. Für die Büroräume wurde durch Kreisratsbeschluß vom 28.4.54
eine monatliche Miete einschl. Nebenkosten in Höhe von 43,50 DM
festgesetzt. Das Tierzuchtamt Biberach beantragt nunmehr, diesen Be
trag auf 20 DM zu reduzieren. Es will darin eine besondere Förderungs
maßnahme auf dem Gebiete der Tierzucht sehen. Das Gesuch wird im
Wortlaut bekanntgegeben. Nach Beratung wird aus grundsätzlichen Er
wägungen
beschlossen,
das Gesuch abzulehnen.