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§ 19
Verwilligung eines Beitrags an das Kolleg der Sch.u.lbrüder
Illertissen/Bayern~
Das Gesuch um Gewährung eines Kreisverbandsbeitrages an das
Kolleg der Schulbrüder Illertissen in Bayern wird dem Kreisrat be
kanntgegeben. Der Vorsitzende bemerkt hiezu", daß in solchen Schul
internaten vorwiegend Schüler von Landgemeinden auch des Kreises
Biberach untergebracht seien, die ohne eine solche Einrichtung kaum
Gelegenheit haben, höhere Schulen zu besuchen. Das Kolleg der Schul
brüder Illertissen/Bayern halte er für ein gutes charaktervolles
Internat, das eine Förderung von selten des Kreisverbands verdiene,
weil immerhin 34 Schüler des Kreises Biberach in Illertissen zur
Schule gehen. Es wird darüber beraten," ob ein Beitrag pro Schüler
oder ein Pauschalbeitrag gegeben werden soll. Mitglied Harsch schlägt
eine Pauschale von 1 500 DM, Mitglied Schilling eine solche von
2 000 DM vor, während sich Mitglied Huberle grundsätzlich für die
Bewilligung eines Beitrags ausspricht, weil man das Illertal nicht
benachteiligen dürfe. Nach eingehender Beratung wird
beschlossen,
dem Kolleg der Schulbrüder Illertissen einen einmaligen Förderungs
beitrag von 2 000 DM zur Verfügung zu stellen.
§ 20
Beitragsgesuch des katholischen Dekanatamts Biberach zur
Untersützung'der Pfarrbüchereien.
Das Gesuch des katholischen Dekanatsamts Biberach vom 9.7«^
wird dem Kreisrat im Wortlaut bekanntgegeben. Aus der Mitte des
Kreisrats werden gegen dieses Gesuch erhebliche Bedenken hervorge
bracht, da es im Bereich des Kreisverbands Biberach immerhin 5.Deka
nate gebe, die einheitlich behandelt werden müßten. Das aber würde
für den Kreisverband eine Belastung mit "sich bringen, die über seine
Aufgabe auf diesem Gebiet geht. Mitglied Handgretinger hebt hervor,
daß die Förderung der Pfarrbüchereien Aufgabe der einzelnen Gemeinden
sei. Dieser Meinung schliessen sich die übrigen Kreisratsmitglieder
an. Der Vorsitzende erwähnt hiezu, daß es zwar richtig sei, daß eine
solche Förderungsmaßnahme Aufgabe einer Gemeinde sei, aber nach den
bisher gemachten Erfahrungen geschehe dann auf diesem Gebiet nichts.
Nach weiterer Beratung wird einstimmig
beschlossen,
eine Entscheidung über den Antrag zurückzustellen und den Vorsitzende
zu beauftragen, die Angelegenheit in einer Bürgermeisterdienstbe
sprechung zu erörtern mit dem Ziel, eine Förderung durch die einzeln
nen Gemeinden anstelle des Kreisverbands zu erreichen.