Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 19 
Verwilligung eines Beitrags an das Kolleg der Sch.u.lbrüder 
Illertissen/Bayern~ 
Das Gesuch um Gewährung eines Kreisverbandsbeitrages an das 
Kolleg der Schulbrüder Illertissen in Bayern wird dem Kreisrat be 
kanntgegeben. Der Vorsitzende bemerkt hiezu", daß in solchen Schul 
internaten vorwiegend Schüler von Landgemeinden auch des Kreises 
Biberach untergebracht seien, die ohne eine solche Einrichtung kaum 
Gelegenheit haben, höhere Schulen zu besuchen. Das Kolleg der Schul 
brüder Illertissen/Bayern halte er für ein gutes charaktervolles 
Internat, das eine Förderung von selten des Kreisverbands verdiene, 
weil immerhin 34 Schüler des Kreises Biberach in Illertissen zur 
Schule gehen. Es wird darüber beraten," ob ein Beitrag pro Schüler 
oder ein Pauschalbeitrag gegeben werden soll. Mitglied Harsch schlägt 
eine Pauschale von 1 500 DM, Mitglied Schilling eine solche von 
2 000 DM vor, während sich Mitglied Huberle grundsätzlich für die 
Bewilligung eines Beitrags ausspricht, weil man das Illertal nicht 
benachteiligen dürfe. Nach eingehender Beratung wird 
beschlossen, 
dem Kolleg der Schulbrüder Illertissen einen einmaligen Förderungs 
beitrag von 2 000 DM zur Verfügung zu stellen. 
§ 20 
Beitragsgesuch des katholischen Dekanatamts Biberach zur 
Untersützung'der Pfarrbüchereien. 
Das Gesuch des katholischen Dekanatsamts Biberach vom 9.7«^ 
wird dem Kreisrat im Wortlaut bekanntgegeben. Aus der Mitte des 
Kreisrats werden gegen dieses Gesuch erhebliche Bedenken hervorge 
bracht, da es im Bereich des Kreisverbands Biberach immerhin 5.Deka 
nate gebe, die einheitlich behandelt werden müßten. Das aber würde 
für den Kreisverband eine Belastung mit "sich bringen, die über seine 
Aufgabe auf diesem Gebiet geht. Mitglied Handgretinger hebt hervor, 
daß die Förderung der Pfarrbüchereien Aufgabe der einzelnen Gemeinden 
sei. Dieser Meinung schliessen sich die übrigen Kreisratsmitglieder 
an. Der Vorsitzende erwähnt hiezu, daß es zwar richtig sei, daß eine 
solche Förderungsmaßnahme Aufgabe einer Gemeinde sei, aber nach den 
bisher gemachten Erfahrungen geschehe dann auf diesem Gebiet nichts. 
Nach weiterer Beratung wird einstimmig 
beschlossen, 
eine Entscheidung über den Antrag zurückzustellen und den Vorsitzende 
zu beauftragen, die Angelegenheit in einer Bürgermeisterdienstbe 
sprechung zu erörtern mit dem Ziel, eine Förderung durch die einzeln 
nen Gemeinden anstelle des Kreisverbands zu erreichen.
	        
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