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§ 21
Beitragsgesuch. des Kreisjugendrings Biberach.
Der Kreisju.gendring Biberach hat in seinem Gesuch vom 29.3.54
darum nachgesucht, im Haushaltsjahr 1954 für die Jugendpflege
5 OOO DM bereitzustellen. Dieser Beitrag soll den itn Kreisjugend
ring vertretenen Verbänden gegen Nachweis für Fahrtzuschüsse, Fahrt
ausrüstung, Führerschulungen und sonstige für die Jugendpflege dien
liche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Seither erhielt der
Kreisjugendring einen laufenden jährlichen Beitrag von 600 DM und
verschiedene Zuschüsse im Einzelfall. Bei der Beratung kommt zum
Ausdruck, daß es dem Kreisverband nicht möglich sein könne, den
seitherigen Beitrag von 600 DM auf 5 000 DM zu erhöhen. Um för
derungswürdigen Einzelanträgen aber entsprechen zu können, wird es
für richtig gehalten, bestimmte Haushaltsmittel hiefür bereitzu
stellen, wobei über diesen Betrag eine Auszahlungsanweisung nur
nach Einzelgenehmigung zu erfolgen hätte. Es wird einstimmig
beschlossen;
1) Dem Kreisjugendring in der seitherigen Ueise einen laufenden
jährlichen Beitrag von 600 DM ohne besonderen Nachweis auszu
zahl en.
2) Im Haushaltsplan 1954 weitere 1 400 DM Planmittel für den Kreis
jugendring bereitzustellen. Auszahlung dieses Betrages ver
bleibt, der näheren Entscheidung des Kreisrats bei Einreichung
entsprechender förderungswürdiger Einzelanträge.