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§ 26
Masciiinenversicherung für die Maschinenanlage im
Kreiskrankenhaus Biberach.
Verschiedene Versicherungsgesellschaften sind an den Kreis
verband wegen dem Abschluß einer.Maschinenversicherung für die An
lage im Kreis Krankenhaus Biberach herangetreten. Der Anlaß zur Ab
gabe dieser Angebote war wohl der vor rund 1 1/2 Jahren im Kreis
krankenhaus entstandene Kesselschaden. Der Schaden ging seinerzeit
nicht zu Lasten des Kreisverbands. Obwohl die jetzigen Verhältnisse
mit den eingebauten höchstmöglichen Sicherungen nicht mehr mit der
damaligen Situation vergleichbar sind, bedarf die Frage des Ab
schlusses einer Maschinenv^rSicherung doch einer näheren und ein
gehenden Prüfung. Die Prämiensätze sind beachtlich. Es wäre vom
Kreisrat zu entscheiden,.ob man das nicht sehr hoch zu veranschlagen
de Risiko nicht lieber selber tragen will..Bekanntgegeben werden die
einzelnen Prämiensätze des niedersten Angebots der Magdeburger
Feuerversicherungsgesellschaft. Die Kreisratsmitglieder Handgretinger
und Schilling sprechen sich dafür aus, daß man das Risiko selbst
tragen solle, weil man nicht jedes Risiko versichern könne. Der
Vorsitzende stellt noch fest, daß an sich sämtliche notwendigen
Sicherheitsvorkehrungen nach menschlichem Ermessen getroffen worden
sind. Anschliessend erfolgt namentliche Abstimmung, die zu folgendem
einstimmigen
Beschluß
führt:
Eine Maschinenversicherung für die Anlagen im Kreiskrankenhaus
nicht abzuschliessen.