Full text: Niederschrift über die 1. bis 15. Sitzung des Kreisrates vom 27. Juli 1954 bis 17. Dezember 1955

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§ 27 
Orundstückserwerb zum Straßenbau, auf Markung Su-lmin-gen. 
Kreisratsmitglied Dobler berichtet dem Kreisrat über seine 
Bemühungen, die Grundstücksverhandlungen in Sulmingen zum Straßenaus' 
bau zum Abschluß zu bringen. Mitglied Dobler wurde durch Kreisrats 
beschluß beauftragt, entsprechend seinem Anerbieten sich in die Ver 
handlungen einzuschalten. Nach seinen Ausführungen war es ihm bisher 
nicht möglich, den Eigentümer Ilummler zum Abschluß eines Kaufvertrag; 
zu bewegen. Aus seinen Ausführungen ist vielmehr zu entnehmen, daß 
noch mehrere schwierige Verhandlungen notwendig werden würden, um zu 
Abschluß zu kommen. Naqh Auffassung von Hummler könne ein Kaufver 
tragsabschluß nur in Frage kommen, wenn der Kreisverband die durch 
Windbruch evtl. entstehende Schädigung übernehme und ein höherer 
Kaufpreis als 0,50 DM bezahlt werde.Von den Ausführungen nimmt der 
Kreisrat KenntnisMitglied Dobler soll zusammen mit dem Vorsitzende, 
in aller Bälde die Verhandlungen weiterführen. 
§ 28 
Telefonanschluß in der Wohnung des Assistenzarztes 
Dr. Geiß in Ochsenhausen. 
Dr. Geiß aus Ochsenhausen teilt mit, daß er aus Anlaß seiner 
Verheiratung und W ohnungnahme in der Stadt Ochsenhausen auf aus drück 
Hohes Verlangen von Herrn Chefarzt Dr. Ludolph jederzeit und vor 
allem auch bei Nacht erreichbar sein müsse, da in beiden Häusern 
kein diensttuender Arzt ist. Aus dienstlichen Gründen sei er deshali 
gezwungen, einen Fernsprechanschluß herstellen zu lassen. Aus persoU' 
liehen Gründen benötige er ein Telefon nicht, da er keine eigene 
Praxis habe. Er bittet deshalb um Erstattung der Installationskosten 
und um Übernahme der Kosten für die monatliche Grundgebühr für den 
Fernsprechapparat. Die Installationskosten betragen 70,39 DM und die 
Grundgebühr ab Oktober 1953 monatlich 6,95 DM. 
Beschluß: 
Die Installationskosten für die Einrichtung des Telefons und die 
monatlichen Grundgebühren ab 1. Oktober 1953 aus dienstlichen 
Gründen auf den Kreisverband zu übernehmen.
	        
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