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§ 27
Orundstückserwerb zum Straßenbau, auf Markung Su-lmin-gen.
Kreisratsmitglied Dobler berichtet dem Kreisrat über seine
Bemühungen, die Grundstücksverhandlungen in Sulmingen zum Straßenaus'
bau zum Abschluß zu bringen. Mitglied Dobler wurde durch Kreisrats
beschluß beauftragt, entsprechend seinem Anerbieten sich in die Ver
handlungen einzuschalten. Nach seinen Ausführungen war es ihm bisher
nicht möglich, den Eigentümer Ilummler zum Abschluß eines Kaufvertrag;
zu bewegen. Aus seinen Ausführungen ist vielmehr zu entnehmen, daß
noch mehrere schwierige Verhandlungen notwendig werden würden, um zu
Abschluß zu kommen. Naqh Auffassung von Hummler könne ein Kaufver
tragsabschluß nur in Frage kommen, wenn der Kreisverband die durch
Windbruch evtl. entstehende Schädigung übernehme und ein höherer
Kaufpreis als 0,50 DM bezahlt werde.Von den Ausführungen nimmt der
Kreisrat KenntnisMitglied Dobler soll zusammen mit dem Vorsitzende,
in aller Bälde die Verhandlungen weiterführen.
§ 28
Telefonanschluß in der Wohnung des Assistenzarztes
Dr. Geiß in Ochsenhausen.
Dr. Geiß aus Ochsenhausen teilt mit, daß er aus Anlaß seiner
Verheiratung und W ohnungnahme in der Stadt Ochsenhausen auf aus drück
Hohes Verlangen von Herrn Chefarzt Dr. Ludolph jederzeit und vor
allem auch bei Nacht erreichbar sein müsse, da in beiden Häusern
kein diensttuender Arzt ist. Aus dienstlichen Gründen sei er deshali
gezwungen, einen Fernsprechanschluß herstellen zu lassen. Aus persoU'
liehen Gründen benötige er ein Telefon nicht, da er keine eigene
Praxis habe. Er bittet deshalb um Erstattung der Installationskosten
und um Übernahme der Kosten für die monatliche Grundgebühr für den
Fernsprechapparat. Die Installationskosten betragen 70,39 DM und die
Grundgebühr ab Oktober 1953 monatlich 6,95 DM.
Beschluß:
Die Installationskosten für die Einrichtung des Telefons und die
monatlichen Grundgebühren ab 1. Oktober 1953 aus dienstlichen
Gründen auf den Kreisverband zu übernehmen.