Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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Der Vorsitzende führt abschließend aus: "Nachdem der neue 
Kreisrat nun gebildet ist, ist es mir ein aufrichtiges Bedürfnis, 
dem seitherigen Kreisrat nochmals meinen herzlichsten Dank zu sagen 
für die fruchtbare und einmütige Zusammenarbeit. Im Laufe von 2 Jahrei 
wurden in 19 teilweise sehr schwierigen Sitzungen 256 Verhandlungs 
gegenstände erledigt. Ich darf den Herren des bisherigen Kreisrats 
das Zeugnis ausstellen, daß sie stets das Beste für den Kreis ge 
wollt und -man darf es ruhig sagen - auch erreicht haben. Dafür 
namens des Kreisverbandes den Dank auszusprechen, ist mir eine ange 
nehme Pflicht. 11 
Stellver- 
seiner Mitte 
die Wahl 
§ 5 
Wahl von 4 ordentlichen und 4 stv.Mitgliedern 
5e~s" VerwaI^imgsrats der Kreissparkasse Biberach 
Die Verwaltung und Vertretung der Sparkasse regelt der 
Art.4 des Sparkassengesetzes. Dort ist bestimmt, daß die Verwaltung 
der Sparkasse durch den Verwaltungsrat geführt wird. Der Verwaltungs 
rat vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. 
Der Verwaltungsrat besteht nach § 4 der Sparkassensatzung 
aus dem Landrat als Vorsitzendem und 6 weiteren Mitgliedern nebst 
6 Stellvertretern. 2 ordentliche Mitglieder und 2 Stellvertreter 
werden vom Innenministerium ernannt. 4 Mitglieder und 4 
treter hat der Kreistag für eine 3-jährige Amtszeit aus 
zu wählen. 
Mitglied Leger bringt folgenden Vorschlag für 
der ordentlichen Mitglieder ein: 
Miller, Bürgermeister in Schussenried, 
Blank, Druckereileiter in Biberach, 
Weinmann, Bürgermeister in Ochsenhausen, 
Wiest, Bürgermeister in Laupheim. 
Mitglied Kranz führt aus, daß die Sparkasse von 2 Gesichts 
punkten aus gesehen werden könne: Als reine Sparkasse und als bedeu- 
Unternehmen für unsere Wirtschaft im Kreise. Da Biberach keine! 
überxluss an Bankinstituten aufweise, dürfe die Kreissparkasse nicht 
^ e ?- n rLac ^ Sparkassengesichtspunkten betrieben werden. Es erscheine 
daher zweckmässig, einen Verwaltungsmann als Fachmann, einen Landwirt 
zur Schatzungen und einen Gewerbetreibenden in den Verwaltungsrat zu 
wählen. Dem Verwaltungsrat komme im Hinblick auf die Kreditgewährung 
eine besondere Bedeutung zu. 
T - „ Mitglied Franz Schilling unterstützt die Ausführungen von 
rrn ranz unu vertritt die Auffassung, daß dem Verwaltungsrat der 
reisSparkasse auch Vertreter der Wirtschaft angehören müssten. 
wo™™ Mitglied Dr. Braun bezeichnet das vorgeschlagene Mitglied 
v S Ve freier der 'Wirtschaft, befürwortet im übrigen'die An- 
Vn^ e h? eS Vorschlages Leger und gibt dem Landrat anheim, in seinem 
lo^vAsg äas Innenministerium Vertreter der Landwirtschaft und 
der ./ixtschaft oesonders zuberücksichtigen. 
P e ? Vorsitzende führt zur Klarstellung aus, daß der Ver- 
i' als dem Gewährträger der Sparkasse, 
wäh^lPistpi^b» -n EinflU 4 S auf die Verwaltung der Sparkasse zu ge- 
wahrleisten habe. Dazu sei es nicht erforderlich, auf die Berufung: 
und O in e dpJ obzustellen, da solche in der Sparkasse selbst 
und in den Prüfungsstellen schon vorhanden seien. Es handle sich viel- 
zu " die als Vertreter des Kreises im 
Sinne der Gewährpflicht angesehen werden können. Man dürfe hier kei- 
s ? st eh ^”di Aufsiohtsrat eines Bankunternehmens heranziehen, 
ns o,stehe die Möglichkeit, den vorgetragenen ?/ünschen im Rahmen des
	        
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