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§ 2
Kreistagsmitglied. Wiest, Reg.Amtmann in Laupheim.
Bürgermeister Hagel gibt folgende Erklärung ab:
„Der frühere Bürgermeister von Laupheim und jetzige Reg.Amtmann
Wiest hat sich für die heutige Sitzung nun zum wiederholtenmale
entschuldigt. Ich kann nicht glauben, dass die Entschuldigung so
durchschlagend sein kann und er dienstlich so abgehalten ist, daß
er nicht seiner Verpflichtung als Kreistagsmitglied nachkommen
kann. Ich finde es merkwürdig, dass Herr Wiest bisher jeder Ver
sammlung des Kreistags ferngeblieben ist, vielleicht blos deshalb,
weil ihm mein Kopf in dieser Versammlung nicht passt und ich möcht
vorschlagen, dass der Kreistag Herrn Wiest gegenüber zum Ausdruck
bringt, dass er entweder seine Verpflichtung, die er der Bevölkern
und dem Kreistag gegenüber hat, zu erfüllen gedenkt oder aber sei
nen Austritt aus dem Kreistag erklärt. Ich bitte/das Herrn Wiest
mitzuteilen."
Kreistagsmitglied und Landtagsabgeordneter Ganser von Laup
heim pflichtet diesen Ausführungen bei. Es sei seiner Ansicht nach
nicht möglich, dass dem 'Wahlbezirk der zweitgrössten Gemeinde des
Kreises ständig ein Vertreter im Kreistag fehle. Er unterstützt
den Antrag, Herrn Wiest aufzufordern, entweder an den Sitzungen
teilzunehmen oder auf sein Mandat zu verzichten.
Bürgermeister Leger regt an, sich beim Landratsamt Ulm zu er
kundigen , ob Herr Wiest für die Sitzungen des Kreistags um Urlaub
eingekommen sei und aus dienstlichen Gründen nicht abkommen könne,
wobei sich dann ergebe, ob er nur offensichtlich diesen Sitzungen
fernbleibe um den Kreistag zu sabotieren.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Kreistagsmitglieder nach
Artikel 2Z der Kreisordnung die Ehrenpflicht haben, das Amt wäh
rend der gesetzlichen Amtsdauer auszuüben. Hiezu gehöre auch die
Teilnahme an den Sitzungen. Er werde die Angelegenheit aufgreifen
und sich mit Herrn Wiest in Verbindung setzen. Der Kreistag werde
hierüber in der nächsten Sitzung unterrichtet.