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§ 4
Beratung und Feststellung des Haushaltsplans des Kreis-
verbands für das Rechnungsjahr 1950, verbunden mit der
Beratung geplanter Bauvorhaben.
Der Vorsitzende führt einleitend aus:
,, Auch in diesem Jahr ist es wieder nicht möglich gewesen, den
Haushaltsplan zu einem früheren Zeitpunkt zu beraten, weil die
Neuregelung des Finanzausgleichs in ihrer Auswirkung auf den Kreis
verband-Biberach erst .vor einigen Tagen bekannt geworden ist. Es
ist erfreulich, dass sich dieses Warten wenigstens gelohnt hat,
denn wir sind bei der Neuregelung des Finanzausgleichs dank den
verständnisvollen Bemühungen des Gemeindetags und der Abteilung IV
des Innenministeriums recht günstig weggekommen, wie Sie nachher
noch im einzelnen hören werden. So erfreulich diese Auswirkungen
sind, so werden sie aber doch überschattet durch die dem Kreisver
band bevorstehenden enormen Aufgaben. Seine finanzielle Leistungs-
kraft wird bis zum äussersten beansprucht werden. Es handelt sich
dabei insbesondere um die im Vorbericht des Planentwurfs Seite 2
erwähnten Notwendigkeiten der Erweiterung des Kreiskrankenhauses
Biberach, zum Ausbau der Landwirtschaftsschule in Laupheim, des
Ankaufs und der Verbesserung des Tbc.-Krankenhauses Ochsenhausen,
der Unterhaltung und Verbesserung der Kreisverbandsstrassen und
einer Erweiterung des Kreiskrankenhauses Ochsenhausen. Diese Auf
gaben zwingen zu einer vorausschauenden Finanzplanung auf längere
Sicht. Eine solche ist aber nur möglich auf der Grundlage einer
stabilen Umlage. Ich bin mir bewusst, dass im Interesse der Gerne 1P
den eine Erhöhung der Umlage einfach nicht in Betracht gezogen
werden kann. Andererseits lässt aber auch diese Lage eine Senkung
der Umlage trotz gewisser Entlastungen auf der Einnahmeseite
nicht zu. Aus dieser Situation heraus ist daher der Planentwurf
auf der Grundlage einer Umlage wie im Vorjahr von 850 000 DM auf
gebaut; durch die heutige Beratung soll festgelegt werden, wie wir
die dringlich bevorstehenden Aufgaben des Kreisverbands erfüllen
können ohne gleichzeitig die Umlage zu erhöhen.
Der Planentwurf, wie er aus der ersten Beratung des Kreisrats
am 17.11.1950 hervorgegangen ist, ist Ihnen mit der Tagesordnung
zugegangen und liegt vor Ihnen. Der Kreisrat hat am 9.Dezember
1950 unter Berücksichtigung eingetretener Änderungen erneut be
raten. Diese Anträge des Kreisrats werden wir im Verlaufe der
Beratung an der jeweiligen Haushaltsstelle behandeln.
Den Verlauf der Beratung denke ich mir so, dass wir zunächst
den Strassenhaushalt vorwegnehmen, wobei Herr Baurat Walker uns