Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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§ 4 
Beratung und Feststellung des Haushaltsplans des Kreis- 
verbands für das Rechnungsjahr 1950, verbunden mit der 
Beratung geplanter Bauvorhaben. 
Der Vorsitzende führt einleitend aus: 
,, Auch in diesem Jahr ist es wieder nicht möglich gewesen, den 
Haushaltsplan zu einem früheren Zeitpunkt zu beraten, weil die 
Neuregelung des Finanzausgleichs in ihrer Auswirkung auf den Kreis 
verband-Biberach erst .vor einigen Tagen bekannt geworden ist. Es 
ist erfreulich, dass sich dieses Warten wenigstens gelohnt hat, 
denn wir sind bei der Neuregelung des Finanzausgleichs dank den 
verständnisvollen Bemühungen des Gemeindetags und der Abteilung IV 
des Innenministeriums recht günstig weggekommen, wie Sie nachher 
noch im einzelnen hören werden. So erfreulich diese Auswirkungen 
sind, so werden sie aber doch überschattet durch die dem Kreisver 
band bevorstehenden enormen Aufgaben. Seine finanzielle Leistungs- 
kraft wird bis zum äussersten beansprucht werden. Es handelt sich 
dabei insbesondere um die im Vorbericht des Planentwurfs Seite 2 
erwähnten Notwendigkeiten der Erweiterung des Kreiskrankenhauses 
Biberach, zum Ausbau der Landwirtschaftsschule in Laupheim, des 
Ankaufs und der Verbesserung des Tbc.-Krankenhauses Ochsenhausen, 
der Unterhaltung und Verbesserung der Kreisverbandsstrassen und 
einer Erweiterung des Kreiskrankenhauses Ochsenhausen. Diese Auf 
gaben zwingen zu einer vorausschauenden Finanzplanung auf längere 
Sicht. Eine solche ist aber nur möglich auf der Grundlage einer 
stabilen Umlage. Ich bin mir bewusst, dass im Interesse der Gerne 1P 
den eine Erhöhung der Umlage einfach nicht in Betracht gezogen 
werden kann. Andererseits lässt aber auch diese Lage eine Senkung 
der Umlage trotz gewisser Entlastungen auf der Einnahmeseite 
nicht zu. Aus dieser Situation heraus ist daher der Planentwurf 
auf der Grundlage einer Umlage wie im Vorjahr von 850 000 DM auf 
gebaut; durch die heutige Beratung soll festgelegt werden, wie wir 
die dringlich bevorstehenden Aufgaben des Kreisverbands erfüllen 
können ohne gleichzeitig die Umlage zu erhöhen. 
Der Planentwurf, wie er aus der ersten Beratung des Kreisrats 
am 17.11.1950 hervorgegangen ist, ist Ihnen mit der Tagesordnung 
zugegangen und liegt vor Ihnen. Der Kreisrat hat am 9.Dezember 
1950 unter Berücksichtigung eingetretener Änderungen erneut be 
raten. Diese Anträge des Kreisrats werden wir im Verlaufe der 
Beratung an der jeweiligen Haushaltsstelle behandeln. 
Den Verlauf der Beratung denke ich mir so, dass wir zunächst 
den Strassenhaushalt vorwegnehmen, wobei Herr Baurat Walker uns
	        
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