Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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die einmütige Zustimmung des Kreistags; mit dem Ankauf von Bau 
materialien soll sofort Begonnen werden. 
Abschliessend ergeht einstimmiger 
Beschluss: 
1) Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1950 wird in der vom 
Kreisrat vorgeschlagenen Fassung festgestellt. Die in den Sammel 
nachweisen geführten Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 
Die sächlichen Ausgaben innerhalb eines Haushaltsabschnitts^ 
werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 
2) Für das Rechnungsjahr 1950 wird folgende 
Haushaltssatzung 
erlassen: 
§ 1 
Der Haushaltsplan wird festgesetzt 
im ordentlichen Haushalt auf 3 091 607 DM in Einnahme und 
3 091 607 DM in Ausgabe, 
im ausserordentl.Haushalt auf 705 089 DM in Einnahme und 
705 O89 DM in Ausgabe. 
§ 2 
Die Kreisumlage wird auf 850 000 DM festgesetzt. 
Umlagemaßstab: 
130 % der Meßbeträge der Grundsteuer A und B für das 
Rechnungsjahr 1949, 
290 % der Gewerbesteuermeßbeträge, umgerechnet aus 
a) dem Soll der Gewerbesteuervorauszahlungen für das 
Rechnungsjahr 1949 nach dem Stand vom 31.3.1950, 
b) den Gewerbesteuer-Vorauszahlungen des Landes für 
das Rechnungsjahr 1948 vom 26.9.1949 und 5.4.1950 
im Verhältnis des für 1949 gültigen Hebesatzes der 
Gemeinden, 
berichtigt um die erhaltenen bezw. geleisteten Gewer 
besteuerausgleichsbeträge 1949, 
100 % der Bürgersteuerausgleichsbeträge und Schlüsselzu 
weisungen. 
Hebesatz ist der Hundertsatz des Umlagebetrags an der Summe der 
§ 3 Umlagegrundlagen. 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 350 000 DM fest 
gesetzt.
	        
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