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die einmütige Zustimmung des Kreistags; mit dem Ankauf von Bau
materialien soll sofort Begonnen werden.
Abschliessend ergeht einstimmiger
Beschluss:
1) Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1950 wird in der vom
Kreisrat vorgeschlagenen Fassung festgestellt. Die in den Sammel
nachweisen geführten Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
Die sächlichen Ausgaben innerhalb eines Haushaltsabschnitts^
werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
2) Für das Rechnungsjahr 1950 wird folgende
Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
im ordentlichen Haushalt auf 3 091 607 DM in Einnahme und
3 091 607 DM in Ausgabe,
im ausserordentl.Haushalt auf 705 089 DM in Einnahme und
705 O89 DM in Ausgabe.
§ 2
Die Kreisumlage wird auf 850 000 DM festgesetzt.
Umlagemaßstab:
130 % der Meßbeträge der Grundsteuer A und B für das
Rechnungsjahr 1949,
290 % der Gewerbesteuermeßbeträge, umgerechnet aus
a) dem Soll der Gewerbesteuervorauszahlungen für das
Rechnungsjahr 1949 nach dem Stand vom 31.3.1950,
b) den Gewerbesteuer-Vorauszahlungen des Landes für
das Rechnungsjahr 1948 vom 26.9.1949 und 5.4.1950
im Verhältnis des für 1949 gültigen Hebesatzes der
Gemeinden,
berichtigt um die erhaltenen bezw. geleisteten Gewer
besteuerausgleichsbeträge 1949,
100 % der Bürgersteuerausgleichsbeträge und Schlüsselzu
weisungen.
Hebesatz ist der Hundertsatz des Umlagebetrags an der Summe der
§ 3 Umlagegrundlagen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 350 000 DM fest
gesetzt.