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§ 4
Der Höchstbetrag der Darlehen zur Bestreitung von Ausgaben
des ausserordentlichen Haushalts wird auf 540 000 DL festgesetz
5) Der Kreisrat wird zur Darlehensaufnahme ermächtigt.
§ 5
Rückübernahme der Strassenstrecke Laupheim-Walpertshofen
in die Unterhaltung des Kreisverbands als Landstrasse
II. Ordnung.
Die 6 km lange Strasse Laupheim - Walpertshofen war früher
eine Landstrasse II.Ordnung und wurde anlässlich der Errichtung
und des Betriebs des Flugplatzes aus militärischen Gründen für den
öffentlichen Verkehr gesperrt. Nach Wegfall der Gründe für die
Sperre ist der frühere Zustand wieder herzustellen und die Strasse
in die Unterhaltung des Kreisverbands zurückzuübernehmen. Ihre
laufenden Unterhaltungskosten sind mit etwa 1 200 DM im Haushalts
plan enthalten. Der Kreisrat hat am 11.5«1950 die Rückübernahme
ab 1.4.1950 vorbehältlich der Zustimmung des Kreistags beschlossen
Die Zustimmung wird einmütig
beschlossen.